Gutachter fuer Tauchen

  • Hi zusammen,


    ich habe seit längerem etwas Probleme mit einem undichten Trocki.(trotz 4 Reparaturversuchen beim Hersteller immer noch undicht) Bin deshalb wegen 2 Jahresgewaehrleistung vom Kaufvertrag zurueckgetreten.Das ganze ging dann vor Gericht. Es wird nun ein Gutachter bzw. Materialpruefungsinstitut gesucht, das feststellt, dass das Teil undicht ist. Wir sind jetzt gerade bei Versuch 5. Keine Ahnung, ob es klappt.


    Hat jemand eine Idee bzw. Vorschlag fuer Materialpruefungsinstitut oder Gutachter in Deutschland, der so etwas begutachten koennte?


    Ich wuerde das ganze sicher nicht mehr machen, denn es hat mich schon viel Zeit und Nerven gekostet. Wollte eigendlich nur einen dichten Trocki. Den habe ich zwar zwischenzeitlich, aber von einer anderen Firma.


    Gruesse Anne


    p.s. das ganze aufzuschreiben, waere etwas lang, da es ein Roman werden wuerde.

    "Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die andern können mich"
    Konrad Adenauer
    DWDD :engelNX:

  • Hi Anna,
    mit sind 2 Textilprüfungsinstitute bekannt.
    Ob diese allerdings in der Lage sind die Dichtigkeit deines Trockies zu prüfen ???


    Anbei mal die Kontaktdaten


    Textilfachschule Nagold


    Frank Geringswald
    Leiter der Prüfstelle
    Dipl.-Ing.-Päd.
    Dipl.-Ing. (FH)
    Fachdozent an der LDT
    öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
    Farbstoffanalyse
    chemische und physikalische Untersuchungen


    Tel: 0049 / 7452 / 8409 - 44
    Fax: 0049 / 7452 / 8409 - 60
    Mail: geringswald@ldt.de


    Noch ne Nummer gewichtiger ist diese hier:


    Hohensteiner Institute


    Leiterin Prüfstelle PSA -
    Head of PPE Test Centre:
    Barbara Schrobsdorff
    psa@hohenstein.de
    +49 7143 271-500
    +49 7143 271-8785


    Hohensteiner Institute


    Wenn es in Deutschland jemanden gibt der das kann dann ist es wohl das Institut Hohenstein.
    Grüße Bubble

  • beim Institut Hohenstein ist der Gutachter in Rente gegangen,in Nagold fällt es nicht ins Fachgebiet. Ausserdem war schon Anfrage bei Ritschke KA.

    Z.Zt. läuft gerade Anfrage in Chemnitz.


    Danke und Gruesse Anne

    "Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die andern können mich"
    Konrad Adenauer
    DWDD :engelNX:

  • Was ist den das für ein Hersteller? Von Kulanz hat der noch nichts gehört? Allerdings wäre es auch super wenn du was über die Reperaturversuche sagen kannst. Wurde wirklich etwas repariert oder eher nichts gemacht bzw. nur stümperhaft rumgepfriemelt?


    Grüsse Bastel

  • Bastel: Es ist i.d.R. sehr kontraproduktiv in ein aufzunehmendes bzw. schwebendes Verfahren öffentliche Äusserungen zu bringen. Insofern wäre ich natürlich auch an den Sachverhalteninteressiert, allerdings in Annas Interesse erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist.


    LG Monsti

  • Hi alle zusammen,


    Ich hatte wegen einem negativen Erfahrungsbericht im T-net ziemliche Probleme. Aus diesem Grund moechte ich momentan nichts mehr dazu schreiben, was so alles schon abgelaufen ist. Es ist aber sehr viel und fuellt schon 1/2 Ordner bei mir zu Hause.


    Ich werde nach Beendigung des Dramas, egal in welcher Form, auf jeden Fall einen längeren Bericht schreiben.


    Bitte um Verstaendnis


    Gruesse Anne


    p.s. den Tauchern, die mich kennen, ist das Drama bekannt


    [SIZE=7]Edit: Auf Wunsch Änderung vorgenommen, MONSTA[/SIZE]

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    Konrad Adenauer
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    2 Mal editiert, zuletzt von Monsta ()

  • Ist zwar leicht off-topic aber für ähnliche Fälle vielleicht mal interessant:


    Es ist ein grundsätzlicher Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Wobei wir hier immer von einem Vertrag zwischen gewerbliche agierenden Personen (Verkäufer) und Privatpersonen reden.


    Gewährleistung


    Nach §437 BGB beträgt die gesetzliche Gewährleistung 24 Monate. Per AGB oder einzelvertraglich vereinbart kann sie bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden.


    Bei Lieferung einer "mangelbehafteten Ware" kann der Kunde in dieser Zeit seine Rechte geltend machen. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast das der Artikel bei Lieferung mangelfrei war beim Verkäufer, danach kehrt sich die Beweislast um. Das heisst der Käufer muss nachweisen das der Mangel schon bei Übergabe bestand.


    Der Knackpunkt ist also, wie auch hier bei Anne, natürlich den Beweis zu führen, das der Mangel schon Bestand.


    Wichtig ist hierbei das der Hersteller, sei es wie bei 7.tease Mares oder halt bei Anna ein anderer Hersteller, im Normalfall eben nicht der Verkäufer ist. Also auch nicht der Vertragspartner des Kunden und somit für die Gewährleistung zuständig, dies ist nur der Händler bei dem der Artikel gekauft wurde.


    Garantie


    Ein Hersteller oder auch ein Händler kann eine zusätzliche Garantie anbieten, was immer eine freiwillige Leistung ist, welche die gesetzliche Gewährleistung keinesfalls ersetzt oder einschränkt. Je nachdem wer die Garantiezusage gibt ist dieser der Ansprechpartner für den Endgebraucher.


    Ansonsten gibt es natürlich immer noch die freiwillige Kulanz, die auch schon in einem Beitrag angesprochen war.


    Die nur als kleiner Ausflug, da halt meist nicht der Hersteller derjenige ist der angesprochen ist sondern halt der Verkäufer als Vertragspartner.


    Da ich kein Anwalt bin und ich den Text natürlich nicht kopiert habe übernehme ich natürlich weder Gewährleistung noch Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Aussage! :D

    Svenson



    Forum = Lesen->Denken->Suchen->Schreiben->Vorschau->Denken->Absenden

  • Für mich ist das ganz einfach. Hersteller von denen ich höre das sie zicken werden einfach gemieden, basta. Leider ist das Leben zu kurz um sich bei allen Herstellern gute und schlechte Erfahrungen zu holen. Ich muss aber sagen das ich persönlich lieber ein Qualitativ schlechteres Produkt beim kulanteren Hersteller kaufe.

  • Hallo Sven,


    Du hast die Unterschiede richtig formuliert. Ich habe die Unterschiede im letzten Jahr lernen muessen. Ich bin beim Händler wegen Ablauf der 2 Jahresgewaehrleistung vom Kaufvertrag zurueckgetreten. Der shopbesitzer kann sich, wenn ich den Prozess gewinne, an den Hersteller wenden


    Wie es natuerlich ueblich ist, sind natuerlich insges. ein paar Schwierigkeiten aufgetreten, die sich nicht in Schema xy pressen lassen.


    Ich bin zumindest froh, dass ich einen guten Anwalt habe. Er ist selbst Taucher und weiss deshalb, um was es geht.


    Ich hatte allerdings nicht damit gerechnet, dass das ganze so einen Verlauf nimmt.


    Gruesse Anne

    "Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die andern können mich"
    Konrad Adenauer
    DWDD :engelNX:

  • Zitat

    Original von Anna
    Ich hatte allerdings nicht damit gerechnet, dass das ganze so einen Verlauf nimmt.


    Oooh ja... das kennen wir hier in der DivingGroup auch :( :,-(



    nur noch kurz zur Anmerkung zu Svensons Beitrag.

    Zitat

    Wichtig ist hierbei das der Hersteller, sei es wie bei 7.tease Mares oder halt bei Anna ein anderer Hersteller, im Normalfall eben nicht der Verkäufer ist. Also auch nicht der Vertragspartner des Kunden und somit für die Gewährleistung zuständig, dies ist nur der Händler bei dem der Artikel gekauft wurde.


    Das stimmt so nicht ganz, dafür gibt es das Produkthaftungsgesetz und erweiterte Produkthaftungsgesetz gedeckt... Klar ist erstmal der Händler der Gewährleistende, wäre dieser aber nicht mehr greifbar oder wie auch immer, hat der Hersteller schon dafür zu haften und zwar ab Kaufdatum des Artikels.


    Aber egal wie, bei so ner Sache kommt man ohne Anwalt eh nicht sehr weit, da gibts soviele Lücken und Fallstricke, die sollte man besser kennen.


    Drücke Anna mal die Daumen, das es klappt wie sie es sich votstellt!

  • Zitat

    Zitat von .Michl
    Das stimmt so nicht ganz, dafür gibt es das Produkthaftungsgesetz und erweiterte Produkthaftungsgesetz gedeckt... Klar ist erstmal der Händler der Gewährleistende, wäre dieser aber nicht mehr greifbar oder wie auch immer, hat der Hersteller schon dafür zu haften und zwar ab Kaufdatum des Artikels.


    Auch wenn wir jetzt wirklich in juristische Fachfragen abgleiten, so hat das PhG doch eigentlich nur mit Schäden zutun die durch fehlerhafte Produkte entstehen und nicht mit einer (fehlenden) Eigenschaft des Produktes!?


    Siehe auch hier: Wikipedia


    OK, generell denke ich ist der Unterschied Gewährleistung / Garantie klar geworden und es ist natürlich so das meist nur noch ein Anwalt durchblickt, was eigentlich an gesetzlichen Regeln in Frage kommt. Auch von mir natürlich die Daumen für Anna gedrückt, das sie ihr Recht bekommt. :)

    Svenson



    Forum = Lesen->Denken->Suchen->Schreiben->Vorschau->Denken->Absenden

  • Hallo Anna,
    vielleicht interessant für Dich:


    der Gutachter im Förderkreis Sporttauchen ist Dr. Dietmar Berndt. Ich befürchte, der hat schon einmal ein Gutachten über den Anzug verfasst.

    Gruß


    Klaus

  • Hi Klaus,


    Zitat

    Original von KlausK


    der Gutachter im Förderkreis Sporttauchen ist Dr. Dietmar Berndt. Ich befürchte, der hat schon einmal ein Gutachten über den Anzug verfasst.


    ist korrekt und nach seinem Gutachten, ist der Anzug dicht.


    Gruesse Anne


    edit by .Michl: Zitat "repariert"

    "Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die andern können mich"
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    Einmal editiert, zuletzt von .Michl ()