Da es in der deutschen Rechtsordnung keine spezifische geschriebene Artikel gibt, die das Tauchverhalten regeln, gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze um zu bestimmen ob der Taucher für sein Verhalten haftet oder nicht.
Ich will das mal konkreter beschreiben:
„Sporttaucher sollten sich in ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme so verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird!“
Das heisst, dass die spezifischen Gefahren des Tauchsports jederzeit unter Kontrolle gehalten werden sollen. Dies hängt in hohem Masse vom Ausbildungsstand des Tauchers ab. Dieser nämlich bestimmt in welchem Umfang der taucher in der Lage ist, die spezifischen Gefahren seiner Sportart zu vermeiden. Er muss im Prinzip alle Risiken berücksichtigen, die innerhalb des Tauchsports entstehen. Wer taucht, ohne sich über diese Risiken zu informieren, verletzt schon dadurch seine Sorgfaltspflicht!