Diverse Gerichte haben in jüngster Vergangenheit Urteile unter anderem auch gegen Tauchlehrer und fortgeschrittenere Sporttaucher wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Vorschriften gegen die sogenannte körperliche Unversehrtheit gefällt, wenn diese mit Schülern oder aber unerfahreneren Tauchern "unterwegs" waren. Die Begründung der Urteile basierte in solchen Fällen immer die Verletzung der „Garantenstellung“. Deshalb will ich diesen juristischen Begriff an dieser Stelle einmal näher erörtern:
Führt ein Buddyteam oder führen mehrere Sporttaucher einen Tauchgang durch, so begründen sie aus juristischer Sicht eine „Gefahrengemeinschaft“. Mit dieser Gemeinschaft entsteht begründetes Vertrauensverhältnis, das sicherstellen soll, dass die spezifischen Gefahren, die beim Sporttauchen auftauchen können, gemeistert werden können.
Wenn sich nun diese Tauchgruppe gemeinsam in erhöhte Gefahr begibt, dann sind, rechtlich gesehen, die Taucher der Gruppe in besonderem Masse dazu verpflichtet sich gegenseitig Hilfe zu leisten: die Unterwasserwelt ist an und für sich für den Menschen nicht die natürliche Lebenumgebung und dann muss sich der Taucher auf seinen Partner verlassen können. Gleichermassen ist auch jeder Taucher der Gruppe für seinen Partner unter Wasser ein Garant für Gesundheit und Leben. BKommt es hier zu einem Fehlverhalten, dann kann der Taucher zu viel schwereren Strafen verurteilt werden, als wenn er z.Bsp. über Wasser (an Land) Hilfe an Mitmenschen unterlässt.
Meine bisherigen Ausführungen treffen in verstärktem Masse zu, wenn beispielsweise ein Tauchlehrer mit Tauchschülern Übungen durchführt oder ein höher brevetierter Taucher mit Taucher der einen untergeordneten Ausbildungsstand hat. In diesem Fall begründet sich die Garantenstellung aus einer freiwilligen Pflichtübernahme. Basis für diese Pflicht ist das Vertrauen, das demjenigen Taucher entgegengebracht wird, der ein Rechtsgut freiwillig in seine Obhut nimmt (Bsp. TL).
Obwohl sich in diesen Fällen an und für sich nicht die Garantenpflicht verstärkt, erhöht sich doch die Zumutbarkeit von Rettungsinitiativen und -Massnahmen. Man erwartet dann außergewöhnliche Anstrengungen, die über die Rettungsbemühungen eines normalen Tauchers hinausgehen, um Unfälle zu vermeiden.