Geht jetzt vielleicht ein bisschen zu weit, aber so weit ich mich erinnern kann gibt es eine Art "Verbaucherschutzgesetz" das bei solchen Aktionen auch den Discountern vorschreibt Ware für mindestens 48 Stunden vorrätig haben zu müssen!
Ich kenne nicht die Bezeichnung dieser Auflage und für welche Art Artikel es gilt, ich weiß aber daß es nicht statthaft ist "Billigangebote" auszupreisen und dann nach einem halben Tag nix mehr vorrätig zu haben.
Am besten der zuständigen Verbraucherzentrale melden, die solche Dinge sammelt und irgendwann eine Klage prüft.
Lidl ist in dieser Sache schon sehr oft aufgefallen.
Grüße
Thomas