CE-Kennzeichnung - Wozu?

  • Hallo ihr Katzenstreu Taucher :D


    Viele der am Markt befindlichen Geräte verfügen über keine CE Kennzeichnung. Aus der unterschiedlichsten Gründen: z.B. Kleinserien bei denen eine CE Zulassung finanziell nicht darstellbar ist oder z.B. Geräte vom aussereuröpäischen Markt, die sich dafür schlicht nicht interessieren.


    Was "bringt" mir als Endverbraucher jetzt aber die CE Kennzeichnung bzw. welches Risiko gehe ich ein, wenn ich ein Gerät ohne tauche?


    Klar ist mir, dass mit der CE Zulassung eine gewisse Qualität/Sicherheit nachgewiesen wird - das ist aber nicht der Punkt meines Interesses. Die Frage wäre z.B. steigt die Versicherung bei einem Unfall mit einem Gerät "ohne" aus?


    Lieben Gruss
    Martin

  • Moin Monsti,


    Die fehlende CE-Kennzeichnung hat für dich als privater Benutzer des Gerätes erst einmal keine Konsequenzen. Was im Falle eines Unfalls die Versicherung daraus macht, ist eine andere Frage. Hier könnte hinterfragt werden, ob es eine Kausalität zwischen Ursache und den wesentlichen Anforderungen, die evtl. nicht erfüllt wurden, gibt. Es heisst doch: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.
    Eine weitere Frage kommt auf, wenn du ein nicht gekennzeichnetes Gerät verkaufen willst. Für Hersteller/Händler ist die Sache klar: Keine Kennzeichnung - kein Verkauf! Daher werden die Geräte ja dann auch als Ausstellungsstücke, für Sammler oder als Ersatzteile verkauft.


    Es gab vor zwei Jahren mal eine größere Aktion in Deutschland als mehrere Gewerbeaufsichtsämter Tauchläden durchsuchten und die nicht gekennzeichneten Tauchanzüge beschlagnahmten.


    Allgemeines:


    Die EG-Richtlinien (Art. 95 EG-Vertrag (Binnenmarktrichtlinien)) legen für verschiedene Produkte Mindestanforderungen bzgl. Sicherheit/Gesundheit fest. Ein Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbarer EU-Richtlinien entspricht und ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß der anwendbaren EG-Richtlinien durchgeführt worden ist (siehe auch Inbetriebnahme von PTG). Ausserdem sollen die Richtlinien die technische Harmonisierung innerhalb der EU fördern.


    Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität seines Produktes mit den zutreffenden EG-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten wesentlichen Anforderungen. Verantwortlich für die Kennzeichnung ist der Hersteller des Produkts (für Hersteller außerhalb der EU ein in der EU niedergelassener Bevollmächtigter). Soweit der Hersteller außerhalb der EU seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, geht die Verpflichtung auf dessen Beauftragten in der EU oder den Importeur oder letztlich an den Inverkehrbringer (Verkäufer) über.

  • Moin Monsti,


    finde das Mike das schon ziemlich gut und knapp zusammengefasst hat.


    Im Rahmen der "Dive Rite Tech Tour" hatte ich vor einigen Tagen das Glück den O2PTIMA von DiveRite (ein kleines niedliches Gerät, TRIMIX-tauglich, primär fürs Höhlentauchen konzipiert) in Alabama testen und tauchen zu können.
    Offen gestanden gehörte zu meinen ersten fünf Fragen ob das Gerät über eine CE-Konformitätserklärung verfügt. Zu meiner Überraschung wurde selbst in den USA sofort eine entsprechende CE-Erklärung aus dem Aktenkoffer gezogen.
    Für meine Begriffe verfügen ernst zunehmende und seriöse Hersteller bzw. "in-den-europäischen-Warenverkehrbringer" über diese Erklärung
    (schon im eigenenen Interesse).
    Die Frage ist natürlich noch die Qualität der Erklärung. Jeder Hersteller kann eine derartige Erklärung selbst abgeben ohne das sie von einem dritten geprüft wird. Wenn diese Erklärung nicht vorliegt; kann und
    will der Hersteller bzw. Verkäufer sie dann abgeben ?
    Eine für meine Begriffe seriöser Hersteller wird das Gerät immer durch
    einen anerkannten und unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen.
    Dieser erstellt dann auch eine entsprechende Erklärung; im Falle des
    Dräger Dolphin ist es zum Beispiel der germanische Loyd.
    Mir selbst ist ein Tauchunfall in der Schweiz mit einem Rebreather (eines
    deutschen Herstellers) ohne CE bekannt. Die gesamte Ausrüstung
    wurde von den Behörden an der Grenze beschlagnahmt. Egal was jetzt
    die genaue Unfallursache war; die schlechten Träume des Konstrukteurs
    möchte ich nicht haben; von dem Imageverlust mal ganz abgesehen.
    Übrigens; bei guter Vorbereitung durch den Hersteller kostet so eine
    Prüfung zwischen etwa 5.000 und 7.500 Euro; das sollte bzw. muss
    m.E. für einen seriösen Anbieter eines Seriengerätes machbar sein.


    Du schreibst viele am Markt befindliche ! Welche sind es denn konkret ?


    Kann man diese Geräte nicht unter "Liebhaberei" einstufen ?


    Als R.A.B.-Instructor (das gilt sicher für jeden anderen Verband auch)
    kommt für mich nur in Frage Ausbildung an entsprechend zertifizierten Geräten zu machen.
    Ich gehöre ja auch zu den bekennenden RG-UF/M oder "what-ever-
    Rebreather-Tauchern". Aber man muss sich halt darüber im Klaren
    sein was man(n) da tut =).


    Liebe Grüße aus Columbus (MS)

  • Moin,


    Die Aussage über den Einsatz eines nicht zugelassenen Gerätes in der Ausbildung kann ich nur unterstreichen. Dazu gehören auch Modifikationen am Gerät (Düsenwahl) und dass z.B. der Atemkalk ebenfalls berücksichtigt werden muss: im Falle des Dolphin also Divesorb statt des beliebten Spherasorb.


    Zu dem Thema kann Matthias Pfister vielleicht etwas sagen, da der RON auch betroffen ist.

  • ..an den dachte ich bei der nicht-CE Geschichte auch primär.


    Aber es freut mich zu hören, dass der O2ptima eine CE hat. Lamar hat mir meine diesbezügliche Mail nämlich noch nicht beantwortet (vielleicht, weil er Dir das gerät vorgeführt hat). Um den O2ptima geht es mir nämlich primär, weil zukünftig evtl. mein Eigen!


    Insofern habe ich bei der "nicht-CE" schon richtig gedacht. Entweder als Türstopper deklarieren oder Probleme beim Verkauf. Klar Ausbildung ist dann auch nicht möglich (wer geht schon mit einem Türstopper tauchen).


    Das mit den Tauchanzügen hatte ich auch damals gehört und fand das schon sehr merkwürdig...


    Danke für Eure Hinweise und vor allem Grüße nach Alabama :D



    M=)NSTI

  • ein Bekannter hat bezüglich seines "Türstopperrebbis" bei Aquamed nachgefragt und sich bestätigen lassen, daß der Versicherungsschutz trotzdem besteht.
    Ist sicher ratsam sowas mit der Versicherung im Vorfeld zu klären.

  • Hallo Monsti =),


    mach es doch nicht immer so kompliziert; hättest ja gleich nach dem O2ptima fragen können :rofl:


    Meine Eindrücke im Telegrammstil:


    - das Gerät taucht sich recht gut; das es sich bei dem BC um ein Transpac handelt ist aus meiner Sicht ein deutliches +


    - die fertige Kalkpatrone hat etwas für sich; das Argument dafür zieht aber nicht:
    für Divesorb gibt es auch IATA-Papiere; eine Teilbefüllbarkeit ist nicht möglich; die Standzeit von drei Stunden ist dem einen oder anderen vielleicht zu wenig
    Der Hersteller arbeitet aber an einer Lösung zu Befüllung mit Granulat !


    - die Hammerhead-Electronic würde ich mir als Option wünschen
    (die Aufteilung der beiden Electronicmodule und das HU-Display würde ich als gekonnt bezeichnen)


    - die Möglichkeit der verschiedenen Flaschengrößen ohne Schrauben zu müssen ist auch gut


    - die O2-Düse sitzt an der richtigen Stelle; das ist ein Sicherheitsplus


    - das Preis- Leistungsverhältnis ( zumindest hier in US$) würde ich als akzeptabel bezeichnen


    Also zu der Kaufentscheidung würde ich Dir nur gratulieren; ich glaube Du musst dann das Gerät bei mir noch mal einer Abnahmeprüfung unterziehen lassen 8).
    Habe auch mit dem Gerät geliebäugelt. Was mich persönlich abhält ist das ich davon ausgehe das das Gerät in Europa nur in kleinen Stückzahlen verkauft werden wird. Es ist immer schwer einen entsprechenden Tauchpartner zu finden; insbesondere wenn die TRIMIX-Option genutzt werden will. Aber das Gewicht für den Flieger ist ja auch ein Argument =).


    Falls Du das CCR-manual dafür nicht hast schicke mir einfach kurz eine pn.


    Liebe Grüße


    Helge

  • Wozu?
    Wer hats erfunden?


    Die erste CE für CCR's wurde von AP Valves aus der Taufe gehoben,
    die Testktiterien und Grenzwerte z.B. zu WOB hat sich Mr. Parker ausgedacht.


    Sinnigerweise hattens dann z.B. CCR's ohne OTS-CL schwer,
    ne CE zu bekommen,
    auf dem Prüfstand ist der WOB zu hoch...


    vielleicht ist ja für Boris umgeschrieben worden :-D


    Wie praxisrelevant das ist,
    das kann sich jeder selber ausdenken.


    Für mich ein Fall des Einsatzes von CE als Marktschutz-instrument.


    Gruss,
    HOFFI

  • Zitat

    Original von Neander
    ein Bekannter hat bezüglich seines "Türstopperrebbis" bei Aquamed nachgefragt und sich bestätigen lassen, daß der Versicherungsschutz trotzdem besteht.
    Ist sicher ratsam sowas mit der Versicherung im Vorfeld zu klären.


    Hallo Neander,


    ich habe bei Aquamed die gleiche Frage gestellt, aber eine andere Antwort erhalten:


    Bei Deinem Gerät kann es teilweise zu Problemen mit dem Versicherungsschutz kommen. Wenn dieser Rebreather keine allgemeine Betriebszulassung hat (wie z.B. auch TÜV etc.) werden keine Leistungen bei einem Tauchunfall erbracht, wenn der Unfall auf Grund dieses Gerätes passiert.


    Hier ein Beispiel:
    Während eines Tauchganges geht der PSCR kaputt/ wird defekt bzw. irgendetwas funktioniert nicht ordnungsgemäß. Daraufhin gerätst Du in Panik und steigst zu schnell auf. Folge: Druckkammerbehandlung. Hierfür würden wir keine Kosten übernehmen, da das Gerät keine Betriebszulassung hat.
    Du tauchst mit Deinem Rebreather und musst einen anderen Taucher retten und steigst daraufhin zu schnell auf ->gleiche Folge, dann wärst Du versichert. (Weil der Tauchunfall nicht auf das Gerät zurück zu führen ist!)


    Ist es möglich mal an den Text zu kommen, den Dein Bekannter von Aquamed erhalten hat??