Haltbarkeit von Pressluft

  • Ich hätte mal eine Frage an euch, die mir gestern Abend in den Sinn kam: kann Pressluft nach einer längeren Lagerzeit schlecht werden?


    Meine letzten Tauchgänge habe ich nicht mit meiner Flasche (Stahl, 12L) gemacht, sie ist aber noch gefüllt! Ich habe mal zurückgerechnet und bin darauf gekommen, dass die Luft in der Flasche nun etwa 2 Jahre alt sein müsste... da kam sie direkt vom TÜV. Grundsätzlich kann Luft ja nicht schlecht werden - aber als ich vorhin mal kurz aufgedreht habe, roch die Luft doch etwas merkwürdig :kotz:


    Ich werde sie also leeren und neu füllen lassen... nur interessiert mich das grundsätzlich - habt ihr Erfahrung mit Halbwertszeiten von Pressluft? Denn wieso riecht diese Luft merkwürdig - finden da evt. Korrosionsprozesse statt - obwohl die Flasche ja gerade vom TÜV kam ?(
    Nach welchem Lagerzeitraum erneuert ihr die Luft (ich weiß schon... bei einigen von euch kommt die Flasche nach dem Befüllen nich mal zum Akühlen :P)?


    Mich interessieren eure Meinungen und Erfahrungen!

  • Hai Naias,


    ich denke das kommt auch sehr auf dem zustand der Flaschen an.
    Speziell bei Flaschen wo beim TÜV waren kommt es leider immer mal wieder vor das noch Restfeuchtigkeit in der Flasche ist was zu Korrosion führt.
    Bei 2 Jahren kann ich mir durchaus vorstellen das die Luft komisch schmeckt. Ich hatte zwar noch nie so "alte Luft", würde aber bevor ich mir da groß Gedanken mache einfach ablassen. Ich würde glaub alles was älter ist wie ein 1/2 Jahr ablassen.


    Grüßle
    Eki

  • Hi,


    eigene Erfahgrung dazu habe ich nicht, da bei mir die Luft nie älter als 3 Wochen wird - wenn ich in Familienurlaub fahre ;)


    Die Frage wurde in anderen Foren schon diskutiert und man war immer der Ansicht, dass die Luft nicht schlechte werden kann. Der TÜV gibt ja noch einen Korrosionsschutz rein. Vielleicht müffelt der, wenn beim ersten Füllen danach die Luft lange steht? Ich würde den TÜV mal fragen.
    Oder hast Du vielleicht mal wo anders weniger gute Luft gefüllt?


    Wenn die Luft schlecht riecht, würde ich die Flasche jedenfalls auch leeren aber ggf. auch öffnen und kontollieren.


    Grüße
    Klaus

  • Hallo,


    wenn die Luft aus der Flasche nach so kurzer Zeit (2 Jahre) gammlig riecht, würde ich die Flasche komplett leeren, und mal einen Blick ins innere werfen. Unter Umständen wachsen da drin Sachen die dort nicht hineingehören.
    Luft riecht nicht, also muß was drin sein das riecht.


    Wenn Du das nicht selbst machen kannst oder willst, geh zum Tauchshop Deines geringsten Misstrauens und lass die mal reinschauen bzw. die Flasche innen reinigen.


    Gruß
    Robert

  • Im Zweifel das tun was Robert meint.


    Schlage vor da ist was mit der Luft nicht in Ordnung,
    zu feucht und/oder geringe Kompressorölrückstände,
    meist paart sich ja unzulässige Luftfeuchte mit Ölrückständen aufgrund von Filterdurchschlag.


    Falls beim Tüv eine Reinigung durchgeführt wurde,
    dann könnts auch nicht gut gespült oder der Geruch von etwaig eingesetzten Rostschutzmittelchen wie Tankprotect sein.


    Nur so als Beispiel, habe bereits mehrfach lang gelagertes TMX veratmet,
    so z.B. auch kürzlich eine 30 Monate alte 35/35 Füllung.
    Geruchsprobe, O2/He-Analyse...alles gut und dann ohne Beanstandung durch den Regler verschnüffelt.


    Gruss,
    hoffi

  • Hallo Leute,
    ich hole diesen Trööt mal wieder nach oben.


    Es geht um folgendes:
    Ich habe früher mal gelernt, dass man eine gefüllte Tauchflasche auch nach Ablauf des TÜV Datums noch ganz normal benutzen darf, nur das sie halt danach nicht wieder gefüllt werden darf, bis sie eine frische TÜV Prüfung bekommen hat.


    Die Selbstfüller seien jetzt mal außen vor.


    Nun habe ich schon öfter gehört, dass sich rechtlich da etwas geändert hat. Nämlich, dass auch das Nutzen einer abgelaufenen Flasche nicht mehr erlaubt ist, sondern die Flasche zu leeren und dem TÜV vorzustellen ist.


    Angesichts des deutschen Paragrafendschungels kann ich mir das sogar vorstellen.


    Meine Frage an euch ist: Wer kennt einen Link zu einer offiziellen Aussage/Richtlinie/Gesetz oder ähnlichem, damit ich im Streitfall belegen kann, warum ich (als Vereinsfüllmeister) die Leihflaschen bei abgelaufenem TÜV abströmen lies und sie nicht mehr zur Ausleihe zugelassen habe.


    Liebe Grüße,
    Socke

    Wissen ist schwerer als Besserwissen - Charles Tschopp 1899-1982

  • Zitat

    Original von Sockentaucher
    Meine Frage an euch ist: Wer kennt einen Link zu einer offiziellen Aussage/Richtlinie/Gesetz oder ähnlichem, damit ich im Streitfall belegen kann, warum ich (als Vereinsfüllmeister) die Leihflaschen bei abgelaufenem TÜV abströmen lies und sie nicht mehr zur Ausleihe zugelassen habe.


    Schau mal in die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV dort unter §14 und §15.


    Dort ist es geregelt.


    Auch wenn da "Betrieb" steht maßgeblich ist die "Abgabe an andere" und die ist beim Vereinsfüller gegeben. Du bist also gut beraten wenn du dich daran hältst.


    Die Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, das 14. GPSG (Geräte und Produktsicherhietsgesetz) könnten auch interessant sein.


    Grüße
    Robert

  • Hallo Robert,
    Danke erst mal für die schnelle Antwort. Ich hab mir das mal durchgelesen, aber dieses Juristendeutsch ist nicht einfach zu verstehen. Ich glaube jedoch, die wichtigen Passagen gefunden zu haben.


    Gruß, Socke

    Wissen ist schwerer als Besserwissen - Charles Tschopp 1899-1982

  • Hi,
    Ich würde darüber nicht so viel nachdenken. Wenn die Luft schlecht riecht, raus damit, Flasche überprüfen und reinigen.
    Es gibt andere Wege um zu sparen.


    Rainer

  • Hi Rainer,
    nichts für ungut, aber du hast nicht verstanden, worum es mir ging, nämlich ein bissel abweichend vom Ursprungsthema.


    Es ist grundsätzlich keine schlechte Luft in den betreffenden Flaschen. Die haben schon so ihren Umlauf. Es ging einfach um die mehr oder weniger neue Regelung, dass die Flaschen nach abgelaufenem TÜV Datum nicht mehr verwendet werden darf. Auch wenn ich sie eine Woche vorher erst noch frisch gefüllt habe.


    Es gab Diskussionen zum Thema und ich wollte einfach etwas schriftliches haben, damit ich die Zweifler überzeugen kann.


    Mit der BetrSichVO ist das nun der Fall und ich kann mein Tun belegen.


    Lieben Gruß, Socke

    Wissen ist schwerer als Besserwissen - Charles Tschopp 1899-1982