Lebensversicherung

  • 2005 hatte ich meiner Versicherung (Cosmos) den neuen Sport mitgeteilt. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben, dass mein neues Hobby "Tauchen" weder Auswirkungen auf die Höhe des Beitrages noch auf den Versicherungsschutz hat.


    Nun wollte ich eine Veränderung der BU durchführen und erhielt einen neuen Fragebogen. Hier soll ich mich verpflichten, dass ich nicht tiefer als 40m tauche und keine Mischgase verwende etc.


    Hat jemand Erfahrung, welche Versicherung sich nicht so anstellt und wenigstens Nitrox zulässt?

  • Hallo Ulli3,



    dafür müsste man erstmal die Frage klären: ist Nitrox ein Mischgas ?!?


    Zumal Nitrox bei tiefer als 40 Meter ...von was sprechen wir da bei einem Partialdruck von 1,6 ...Nitrox25 :wirr:


    Ich würde bei deiner Versicherung nachfragen wie die deren Definition von Mischgas ist !


    Viel Erfolg


    Rainer

    "Man soll schweigen oder Dinge sagen, die noch besser sind als das Schweigen." ---- Pythagoras von Samos (um 570 v.Chr. - um 480 v.Chr.)

  • Moin, moin


    willst Du die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) verändern oder die Bedingungen für die Lebensversicherung klären? Das wären mMn eigentlich zwei paar Schuhe.


    Grundsätzlich ist es aber schon so, dass die Versicherung für einen abgeschlossenen Vertrag die Bedingungen natürlich auch verändern kann, sie Dich aber darauf hinweisen und Dir dieses mitteilen muss.


    Ansonsten kann ich ebenfalls nur raten, das direkt mit Deiner Versicherung zu klären, was Mischgas ist.


    Viele Grüße
    Peter

  • Die Versicherung geht von deinen taucherischen Vorrausetzung aus. Die kennen sich mit tauchen nicht wirklich aus.


    z.B. darfst du Motorrad fahren nur wenn du dafür einen Schein hast. Fährst du ohne Schein und baust nen Unfall dann zahlt keine Versicherung ;O)


    Ich habe bei meiner Unfallverscherung auch das Tauchen angegeben und schriftlich festgehalten dass ich tiefer als 40 Meter tauchen darf und auch anderer Gase als Pressluft verwenden darf…


    Da kommt da halt ne Klausel mit rein und du bist versichert. Das macht aber nicht jede Versicherung.


    So viel ich weiss ist Cosmos eine Direktversicherung und die haben keine Vertreter die raus fahre zum Kunden. Diese Versicherung sind zwar günstig aber wenn es um spezielle Sachen geht, machen die oft nicht mit.

  • Ich habe in meiner Lebensvers. mit BU noch die Verweisbarkeit enthalten und wollte dies durch einen Aufpreis abändern lassen. Der Vertrag bleibt erhalten, es erfolgt nur eine Anpassung.
    Bei der Versicherung habe ich heute um Klärung gebeten und warte nun ab. Bei welcher Versicherung kann sich ein Taucher problemlos versichern?


    Gruß Ulrich

  • Das grosse Problem ist, dass die alle keine Ahnung haben und im Zweifelsfall für die Gesellschaft kein Risiko eingehen wollen / dürfen.
    Hatte die ganze Versicherungsgeschichte schon durch wegen CE und nicht CE etc.
    Unkompliziert ist da DAN, die machen auch ne BU, aber die bezieht sich nur auf das Tauchen und ist pauschalisiert. ( bestimmt falsch ausgedrückt)
    DAN macht jedenfalls nicht so einen Hickhack wie AquaMed oder VDST(Gerling) die dann sicherheitshalber garnicht auf Fragen antworten. ( Dann kann man ja auch keine Antworten liefern, die einem mal zum Nachteil sein können)


    Ich habe mal geträumt, wir hätten hier im Forum die ein oder andere Dame, die sich mit Versicherungen ganz gut auskennt :-D

  • Also ich war mal nebenberuflich über acht Jahre bei einer Verscherung tätig…. So viel ich weiss MUSS das angegeben werden wenn man über nie Sporttauchgrenzen hinaustaucht..


    Es gibt auch Versicherungen die sich da draus spezialisiert haben.


    Da würde ich einfach mal googeln…

  • Moin, moin


    Zitat

    Original von Frank2007


    DAN macht jedenfalls nicht so einen Hickhack wie AquaMed oder VDST(Gerling) die dann sicherheitshalber garnicht auf Fragen antworten. ( Dann kann man ja auch keine Antworten liefern, die einem mal zum Nachteil sein können)


    Das kann ich leider nicht so bestätigen. Ich habe es mit dem VDST und mit Gerling ausgefochten und vom Gerling auch eine schriftliche Antwort erhalten. Grundtenor meiner Anfrage seinerzeit war: sind TG tiefer als 40m mit Luft (z.b. wie in Frankreich ja erlaubt) versichert? Und die Antwort des Gerling-Konzern war eindeutig und klar ein Ja.


    Beste Grüße
    Peter


  • Dann hast Du Dich an der falschen Stelle informiert.


    Bei DAN gelten ausschliesslich folgende Einschränkungen für technisches Tauchen:


    Die Tauchtiefe darf 130 m nicht unterschreiten; die Grenze des pO2 liegt bei 1,4 (Ausnahme: Dekompression bei 1,6) und die des pN bei 3,95.


    Bei Tiefem größer 130 ist eine Einzelgenehmigung einzuholen.


    Tauchgänge mit Luft oder Nitrox unterliegen keiner Beschränkung.


    Es ist völlig unrelevant, ob ich mit einem Tauchgerät tauche, was eine C€ Kennzeichnung hat, oder nicht.


    Stell mal die Frage bezüglich C€ an eine andere Gesellschaft.


    Und Du hast sehr schnell keine C€ mehr, musst nur mal ne Kleinigkeit von Deiner Originalausrüstung verändern. ( z.B. Pinkelventil in Trocki einbauen, schon hat der im Ernstfall keine C€ mehr )

  • Moin Frank,


    Warum sollte ich mich an der falschen Stelle informiert haben? Ich informiere mich zuerst einmal immer da, wo ich versichert bin.


    Ich habe seinerzeit beim Gerling-Konzern angefragt, weil ich über Gerling/VDST versichert bin, und weil ich auch mit Luft als tiefer als 40m tauche. Und meine Frage war doch recht eindeutig, oder?


    Es gab keine Frage bezüglich technischen Tauchens von mir!


    Meine Aussage war, dass ich die Deinige nicht bestätige, denn Deine war eine recht pauschale Aussage, dass Gerling nicht antwortet. Meine war: Gerling antwortet doch!


    Ich gab das entsprechende Beispiel dazu, wie übrigens einige in der DG auch bestätigen können.


    Liebe Grüße
    Peter

  • Sorry Peter,
    ich wollte Dich nicht angreifen und auch nicht Deine Aussage anzweifeln. Das liiegt mir wirklich fern. Dann haben wir eben unterschiedliche Erfahrungen gemacht.
    Ich habe jedenfalls keine Antwort bekommen. Ich war bei Gerling und Aqua-Med versichert.
    Aqua-Med hat sich sehr kulant verhalten und mir rückwirkend meinen Jahresbeitrag für die Professional-Divecard zurückerstattet, da sie mein Risiko nicht tragen wollten. Gerling und Vdst haben definitiv auf meine Frage zum Versicherungsschutz mit nicht CE-Certifiziertem TG nicht geantwaortet.

  • nach auskunft meiner versicherung ist anscheinend nur die tauchpraxis zum zeitpunkt des Abschlusses der versicherung ausschlaggebend, was danach in form von weiterbildung erfolgt ist zumindest bei einer lv oder bu anscheinend nicht nachmeldepflichtig.:engelNX:


    zu dem bestehenden vertrag:
    ich würde den vertrag nicht anfassen, wenn die versicherung die bedingungen ändern will. ich würd eher eine getrennte zusatzversicherung abschließen. bestehende vereinbarungen des alten vertrages bleiben dann bestehen - außer die versicherung kündigt dir, was unwahrscheinlich ist, und ändert dann in einem folgevertrag die rahmenbedingungen. :boxing:


    gruß
    micha

    ...:-D .... notorischer bleigurtverächter

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  • Hallo,


    ich warte noch auf die Rückmeldung der Versicherung. Aber ich werde wohl doch lieber eine zusätzliche BU abschließen und die alte so belassen.
    Im Moment hüllt sich die Cosmos in Schweigen.

  • Moin Ulli.
    Ich habe gerade erst vor ein paar Tagen mit meiner Versicherungsvertreterin zusammengessen wegen einer Überarbeitung meiner BU. Ich bin seit ca. 8 Jahren beim Gerling (nicht über VDST) diesbezüglich versichert und habe mir damals nach genauen Vergleichen mit anderen diese ausgesucht, u.a. wegen der Nicht-Verweisung. Beim Fragebogen jetzt habe ich natürlich auch Tauchen angegeben und auch die Frage nach Mischgasen und Tiefenbegrenzung gestellt. Eindeutige Antwort war, das dies nicht relevant wäre (wurde im Vertrag aber mit festgehalten). Abgesehen davon müßte ich es nicht angeben, wenn ich es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht machen würde und erst später damit anfangen würde. Sollte mir in einem halben Jahr einfallen, dass ich z.B. einen Fallschirmschein machen will (ist auch eine sogenannte Risikosportart), brauche ich es nicht zu melden. Ich kann also nicht meckern. Übrigens zahle ich knapp 50,00€/monatlich.


    Grüße von der Küste,
    Dirk

  • Hallo,


    nun habe ich eine Antwort von der Cosmos. Die erhielt ich aber auch erst auf mehrfacher Nachfrage. Per e-mail kommt da leider nichts. :zeter:
    Werden die Verträge nicht verändert, kann ich tauchen wie ich will. ?(
    Bei Änderungen muss der Fragebogen mit Verpflichtungserklärung unterschrieben werden. Die Fragebögen werden jetzt überarbeitet und Nitrox ist dann mitversichert. Dann ist aber immer noch die Tiefengrenze von 40m enthalten. Die Sachbearbeiterin kannte sich aus und taucht selbst?! Sie meinte, dass lt. einem Verband Hobbytaucher nicht tiefer als 40 m gehen dürfen. Welcher Verband regelt denn sowas? Auf diese Aussage begründet die Versicherung ihre Festlegung. Den Tiefenrauch kann ich doch schon bei 30m haben.
    Nun werde ich mich mal bei Gerling melden. Leider haben wir hier in Magdeburg keine Vertretung. Hatte die Cosmos aber auch nicht.


    Gruss Ulrich