joh ......
phake,
wenn man eine Leine neu anschafft, kauft man sie in der Regel mit einer Länge von 60 und nicht von 50 m. Jetzt kann man sich natürlich vortrefflich streiten ob sie nur 50 m lang sein darf oder die Nutzlänge im Wasser nicht mehr als 50 m betragen darf.
In der Regel befinden sich Markierungen auf der Leine anhand der Leinenführer sieht wieviel m sich eigentlich im Wasser befinden .............
Die Frage ist also hier was die gesetzliche Unfallversicherung eigentlich genau aussagen wollte. Bei Unsicherheit läst sich dieses relativ zügig durch eine Nachfrage bei dem zuständigen Unfallverichrungsträger klären.
Zur Sicherug des Leinenendes setzt man in der Regel einen Eisdübel ein (siehe Foto). Dieser Eisdübel sitz sinnig 5 bis 10 m vom Einstiegsloch entfernt; wenn man keinen Eisdübel hat kann die Sicherung des Leinenendes natürlich z.B. auch einem Baum, Kfz am Ufer erfolgen ........ (welches zu einer nicht gewollten Reduzierung der zulässigen Nutzlänge führen kann)
Man sollte auch nicht vergessen das der Sicherungstaucher die längste Signalleine hat ;).
Grüße