D8,5 mit oder ohne TÜV????

  • Hallo Leute ich hab da mal wieder ein Problem wegen der D8,5.


    Soweit ich wei werden neue Flaschen bei der Bestellung bzw Kauf mit TÜV ausgeliefert.


    Nun habe ich bei der DTUAG die D8,5 gesehen, die liefern die aber nur mit einer sog. CE Konformitätserklärung aus, siehe Homepage DTUAG.


    Hersteller is die Fa Roth Mions S.A.S aus Frankreich.


    Die Frage is nun reicht diese Erklärung (is auch mehrsprachig) aus wenn ich die Flaschen bekomme um sie füllen zu lassen oder muß ich mich bei den neuen Flaschen nochmal extra um TÜV kümmern??


    Hat jemand Erfahrungen mit Flaschen von dem Händler oder dem Hersteller? Und wie ist es Euch ergangen bzw was habt ihr noch machen müssen oder nicht?


    Da findet ihr die Erklährung:


    http://www.dtuag.de/verwaltung…ex.php?sf08_sl_060731.pdf

  • Hallo!
    Um es kurz zu machen, rufe einfach Christian Müller an. Er ist hilfsbereit und schließlich der Verkäufer.
    0931/ 2604853 bei extrem diving oder 06062|943766 bei der DTUAG


    Normalerweise haben sie eine Erstinbetriebnahme und sie sind auch CE 0035 gestempelt.


    Gruß OMD

    [SIZE=7]P.s. Understand this - your belief system is absolutely unique to you. Your friend's belief system is unique to them. An open mind can see issues using many different perspectives - adopting many different belief systems as the lens to view the issue. [/SIZE]

  • Danke OMD!


    Hab mit DTUAG telefoniert und die sagten mir, das es für die Flaschen ne CE Genehmigung gibt und darum kein TÜV bei ner neuen Flasche nötig ist. Weil das eben nicht der TÜV als regionale Institution zu entscheiden hat, sondern es eben in der EU über die CE Genehmigung geregelt ist.


    Ebenfalls befindet sich auf den Flaschen das Produktionsdatum, 2,5 Jahre nach diesem Datum muß die Flasche dann zum ersten Mal zum TÜV.
    Da aber die Flaschen einfach produziert werden und je nach Einsatzgebiet (Tauchen,Medizin,Technik,...) verschiedene TÜV Intervalle haben ist der Termin der nächsten Vorführung nicht eingestempelt.


    Eine TÜV Erstinbetriebnahme is im privaten Bereich nicht nötig.


    Es könnte lediglich sein, das ein Sachverständiger (wobei nicht klar definiert is wie dieser Ausgebildet sein muß/soll) erklären muß das die Kombination von Ventilen und Flaschen nach EN-Kennung zulässig ist. Gleiche Zahlen auf Flaschen und Ventilen.


    Ich werde also mal abwarrten bis ich die Flaschen habe und dann sehen wie es geht und ob, es sollte laut Aussage von DTUAG keine Probleme geben.

  • HIER NOCHMAL DER ORIGINALTEXT DEN ICH VON DER DTUAG BEKOMMEN HABE,VIELLEICHT HILFT ER JA AUCH ANDEREN??



    Thema: AW: DTUAG-Mail - Anfrage




    Im Rahmen des vereinfachten Güterverkehrs im Innereuropäischen
    Binnenlandes ergaben sich in verschiedensten Bereichen Neuregelungen
    bezüglich länderspezifischen Verordnungen. Hiervon ist auch die
    Druckgeräteverordnung betroffen, welche durch eine EU-Einheitsregelung
    ersetzt wurde. Diese EU-Regelungen sehen eine Kennzeichnung vor, welche
    in der gesamten Union akzeptiert werden, allgemein als CE-Kennzeichnung/
    Konformitätsbescheinigung bekannt, welche seit ca 4 Jahren,
    länderspezifische Kennzeichnungen, z.B. TÜV Stempelung ersetzt.
    Neue Flaschen werden mit einer Datumsprägung der Herstellung
    ausgeliefert, welche sozusagen die erste Prüfung darstellt.
    Wiederholungsprüfungen werden nicht mehr angegeben, da sich diese aus
    der Nutzung ergeben und inder Verantwortung des Anwenders liegen.
    Näheres dazu findet man in der aktuellen DGVO, welche im Übrigen für den
    Privatanwender keine Anwendung findet.
    Ein Versand von gefüllten DTGs ist nicht möglich, da dies ein Verstoß
    gegen die GGVZO darstellt