Sind Tiefengrenzen scheinheilige Regeln

  • Zitat

    Original von Tecschreck
    in der Tat ist es so, dass der "mehr erfahrene Taucher" nach der geltenden Meinung der Justiz eine so genannte "Garantenstellung" einnimmt, d.h. er ist dafür verantwortlich, dass derjenige, weniger erfahrene Taucher nicht etwas macht, für das er nicht ausgebildet oder nicht erfahren genug ist; und er muss auf ihn aufpassen.


    Berücksichtigt er das nicht und passiert etwas, haftet er daür.
    So ist das nunmal.


    Hmmmm... ich bin zwar keine Juristin, aber so ist das meines Wissens nicht korrekt. Es haben beide eine Beschützergarantenpflicht gegenüber dem Tauchpartner, da sie durch den Tauchgang eine Gefahrengemeinschaft bilden. Die Frage, die dabei aber wesentlich ist, ist, ob ein Unterlassungsdelikt vorliegt, d.h. ob der Tauchpartner versucht hat zu helfen. Nur wenn er das nicht getan hat, muß die Frage nach der Garantenstellung geklärt werden.


    Ein "Recht auf Selbstgefährdung" hat letzten Endes jeder Mensch in Deutschland. Wenn also jemand einen Tauchgang unternimmt, für den er nicht ausgebildet ist und dies nach vorheriger Aufklärung über diesen Umstand bewußt tut...

  • @ Tecschreck :loool:


    und das aus deinem Munde :D


    @ Marie


    vielleicht hilft dir dieses Zitat eines Gerichtsurteils beim Verständnis. Hier wird ganz klar die Garantenstellung und deren Bedeutung herausgestellt:


    "Amtsgericht Groß-Gerau, fahrlässige Tötung; Urteil vom 19.11.1997; AZ: 34 Ls 14 Js 35155/95
    Urteil der 1. Instanz, Urteil 2. Instanz,
    Wer als erfahrener Taucher einen Tauchgang mit einem im Trockentauchen ungeübten Tauchpartner gemeinsam unternimmt, hat aufgrund einer bestehenden Lebens- und Gefahrengemeinschaft eine Garantenstellung gegenüber dem Tauchpartner.
    Führt der erfahrener Taucher den Tauchgang unter Verletzung des obersten Gebotes "Tauche nie allein" in größerer Tiefe allein durch und läßt den Tauchpartner in geringerer Tiefe allein zurück, so macht er sich einer fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig, wenn der Tauchpartner aufgrund eines Tauchunfalls ertrinkt und er dies hätte verhindern können, wenn es den Tauchpartner nicht allein zurückgelassen hätte.
    Unbeachtlich ist für die Strafbarkeit in einem solchen Fall, wenn der Alleintauchgang des Tauchlehrers in größere Tiefen vorher abgesprochen war und damit der Tauchpartner in die Selbstgefährdung eingewilligt hat. Denn der Tauchlehrer kann aufgrund seiner Sachkenntnis das Risiko besser einschätzen und vermag zu erkennen, daß der Tauchpartner und das spätere Opfer die Tragweite seines Entschlusses nicht überblickt."

  • Zitat

    Original von ElTorro
    @ Marie


    vielleicht hilft dir dieses Zitat eines Gerichtsurteils beim Verständnis. Hier wird ganz klar die Garantenstellung und deren Bedeutung herausgestellt:


    Danke für das Zitat. Es bestätigt, dass ich das sehr gut verstanden habe. Nicht vergessen: es ging in der eigentlichen Frage um den gemeinsamen Tauchgang CMAS* und OWD. Nicht um einen Tauchlehrer!

  • @ Mariiie


    ja schon klar, aber auch ein Tauchlehrer ist ein erfahrener Taucher und somit; und das wird in der Gerichtsbarkeit auch so gehandhabt; läßt sich dieses Urteil auch auf die Kombi OWD und CMAS* anwenden.
    Und dann sind wir wieder bei dem was TecSchreck wie ich finde richtig anmerkte:


    Zitat

    dass der "mehr erfahrene Taucher" nach der geltenden Meinung der Justiz eine so genannte "Garantenstellung" einnimmt, d.h. er ist dafür verantwortlich, dass derjenige, weniger erfahrene Taucher nicht etwas macht, für das er nicht ausgebildet oder nicht erfahren genug ist; und er muss auf ihn aufpassen.

  • Ich habe eigentlich kein Interesse die Verbandskiste hier aufzumachen, aber bei solch lobenden Worten bezüglich der Ausbildung zum CMAS*-Taucher aus Deinem Munde:


    Wenn ich der CMAS*-Taucher wäre, würde ich meinem Anwalt raten die CMAS-Äquivalenzliste herzunehmen und dem Gericht unter die Nase zu halten, zusammen mit der Empfehlung des VDST zur Tauchgruppenzusammenstellung.
    Erstere enthält, dass der OWD zum CMAS* als äquivalent anerkannt wird und die Tauchgruppenzusammenstellung sagt aus, dass der CMAS* eine empfohlene Maximaltiefe von 20 Meter hat (gemäß EU-Norm 14153-2 Autonomer Taucher).


    Und nu? Doch eine beiderseitige Gefahrengemeinschaft? Und beide haben ihr Recht auf Selbstgefährdung wahrgenommen? (Ist eine rhetorische Frage...)

  • So, nun auch noch meine bescheidene Meinung hierzu. Ich denke, was mit dem Punkt "erfahren - unerfahren" in solchem einem Fall gemeint ist - selbst wenn beide Taucher die gleiche Ausbildungsstufe haben - daß dann geschaut wird, wer ist auf Grund von taucherischer Erfahrung der erfahrenere. Nimmt man als Beispiel Hemmoor und zwei laut Ausbildungsstufe "Anfänger"-Taucher mit ungefähr der gleichen Anzahl Tauchgänge, allerdings einer der beiden bisher reine "Urlaubstauchgänge", der zweite dafür den Großteil seiner Tauchgänge in Hemmoor, so wird sicherlich dieser Taucher als der erfahrenere in diesem Gewässer angesehen. Denke ich einfach mal :O Genauso wird es sicherlich sein, wenn ein Taucher schon einige Tauchgänge z.B. auf den Malediven mit der dort doch heftigen Strömung gemacht hat und der andere Taucher die gleiche Anzahl TG nur in Ostsee / Hemmoor etc. Dann wird der "Malediven-erfahrene" sicherlich als der erfahrenere angesehen ....

  • @ Marie :knutsch: :D
    Danke für die Richtigstellung, da am Anfang des Threads oder in einem anderen Thread gesagt wurde , daß der CMAS* Taucher 40 m tief tauchen darf ;)


    Tja, ansonsten hätten wir wohl ne Patt Situation (schreibt man das so)...wobei der CMAS Taucher ja eigentlich gar nicht mit dem OWD ins Wasser dürfte, 4* Regel und so und Sonderkurs Gruppenführung :Haare: :joke: *warn Scherz :loool: keine Verbandhauerei :friede:


    Fakt scheint doch aber zu sein; und dem sollte sich eigentlich jeder Taucher bewußt sein; gehe ich mit "jemanden" tauchen, insbesondere als "erfahrenerer" Taucher (oder 'in), dann habe ich eine besondere Sorgfaltspflicht! 8o zumindest vor deutschen Gerichten ;) :wirr: Sinnig oder Unsinnig...


    Wie auch immer, ich finde aber wir reden hier im Prinzip über eine Selbstverständlichkeit beim Tauchen, zumindest für mich..., immer ein Auge auf den Buddy haben! :shark: