Füllanlage in Wohngebiet

  • Hallo alle miteineander,


    wir sind gerade an der Planung für eine Fülllogistik in einer Garage, allerdings in einem Wohngebiet.
    Gibt es hier irgendwelche Bedenken (außer die der Nachbarn) ?
    Auch stellt sich die Frage wie verhält es sich, wenn wir diese Anlage gewerblich Betreiben wollen (inkl. Speicherflachen, Sauerstoff und Helium).


    Hat hier jemand Erfahrung, bzw. betreibt hier schon jemand eine solche Anlage ?


    Vielen Dank für Rückmeldung

    Egal was du tust oder planst - mach es richtig, oder lass es bleiben.

  • Moin, moin


    bin auch kein Jurist, aber auf dem Kompressorlehrgang wurde gelehrt, dass der Betrieb einer gewerblichen Füllanlage genehmigungspflichtig ist und die Anlage TÜV abgenommen werden muss. Bei der Verwendung von O2 wird das Ganze wohl noch komplizierter.


    Beispielsweise hat unser Tauchladen selbst in einem Mischgebiet erhebliche Auflagen hinsichtlich der Sicherheit bekommen, seine Füllanlage mit O2 zu installieren.


    Und für mein Gefühl heisst das, in einem reinen Wohngebiet wird kein Gewerbebetrieb dieser Art genehmigt.


    Aber Auskunft darüber wird Euch sicherlich auch das Gewerbaufsichtsamt selbst geben können.


    Viele Grüße
    Peter

  • Nun die Rede ist davon das man sich doch eine Gaslogistik schafen will.
    Bisher konnte ich nicht lesen das Kuki diese Logistik gewerblich betreiben will oder nur für sich.

    Wenn du kritisiert wirst, musst du etwas richtig machen, denn es wird nur derjenige angegriffen, der den Ball hat...!!! :teufel:

  • Hi Frank,


    kiuki hat sehr wohl danach gefragt,wie das aussieht bei gewerblicher Nutzung !
    !


    Zitat

    Original von kuki_taucher
    Auch stellt sich die Frage wie verhält es sich, wenn wir diese Anlage gewerblich Betreiben wollen (inkl. Speicherflachen, Sauerstoff und Helium).



    Gruß
    Steffen

  • Hallo,


    richtig.
    Geplant ist erstmal nur den Kompressor und 2 - 3 Speicherflaschen für die Luft. Dann kommen noch Sauerstoff und Helium später dazu.


    Da wir dies dann ggf. mal gewerbllich Anbieten wollen kam die Frage auf wie sich das in einem Wohngebiet verhält. Das wir hierfür eine Gewerbe angemeldet haben müssen ist uns klar, auch dass der TÜV hier was zu melden hat.
    Aber es stellte sich die Frage: Mit welchen Hürden haben wir in einem Wohngebiet zu rechnen ?


    Grüße und Danke

    Egal was du tust oder planst - mach es richtig, oder lass es bleiben.

  • Ohha wer lesen kann ist klar im Vorteil.
    War wohl doch etwas zu früh für mich heute Morgen.
    Ich bitte vielmals um Entschuldigung
    Gruß Frank

    Wenn du kritisiert wirst, musst du etwas richtig machen, denn es wird nur derjenige angegriffen, der den Ball hat...!!! :teufel:

  • Hi,
    Luft hat recht. Die Zulässigkeit von Gewerben ist abhängig vom Bebebauungsplan. Hier kann Dir das Bauamt Deiner Stadt oder gemeinde weiterhelfen. Manchmal ist es zulässig, in einem Wohngebiet ein "Kleingewerbe" zu betreiben. Womit Du aber Schwierigkeiten bekommen könntest, ist der Lärmschutz. Hier gelten speziell für Wohn- oder Mischgebiete teils recht hohe Anforderungen.


    Grüße, safety

  • Gerade in allgemeinen Wohngebieten ist meist nur ein Gewerbebetrieb zulässig, der der Grundversorgung dient, halt Bäcker oder ähnliches.


    Wenn Du nachweisen kannst, das rund um Dich herum nur Taucher wohnen, könnte es vielleicht klappen. ;)


    Ansonsten denke ich eher, das es nicht gehen wird. Aber wie schon oben ausgeführt sollte bei der zuständigen Gemeinde einfach mal angefragt werden, ggf. gibt es ja einen Bebauungsplan der regelt, welche Art von Wohngebiet es ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

    Svenson



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  • Bezüglich des Betreibens einer Kompressorstation gibt es zahlreiche Vorschriften. Die Firma Bauer hat auf ihrer Homepage da einiges zusammengetragen, einfach mal dort schauen.


    Was die Speicherflaschen angeht gibt es da noch weitere Bestimmungen. Eine davon ist, dass der Aufbewahrungsort nicht in einem Wohngebäude sein darf und außerdem mindestens 5m von einem Wohngebäude entfernt sein muss. Garagen stehen ja meist näher dran am Haus.


    Gruß
    Niko