Krasse Aufregung für so ein "Wägelchen"!
Ging ja bei diesem Thema fast schon so ab, wie bei den blauen.net :Haare:
Hat ja jemand nur was gefunden und in einem einschlägigem Forum bekannt gegeben oder geben lassen. Da kommen dann gleich wilde strafrechtliche Abhandlungen zusammen. Jetzt stellt sich raus, das Ding wurde nicht nur gefunden, in Gewahrsam genommen - wie es auch in Österreich die Pflicht eines Finders ist - sondern auch noch pflichtgemäß bei der Behörde - hier Polizei - angezeigt. Über die Verwahrung entscheidet grundsätzlich mal der Finder - Atombomben, Kriegswaffen, etc. mal ausgenommen - Anzeigepflicht hat er natürlich.
Also wenn etwas in der Gegend rumsteht, dann einen Finder erhält, dieser Finder sich auch noch Gedanken macht und die Gegend absucht und sich dann entscheidet, die für Ihn herrenlose Sache mitzunehmen, dann ist das völlig in Ordnung und sogar die Pflicht des Finders.
Gut gemacht, wer sich daran stört, der darf leise ärgerlich sein! :hammer: