Stimmt es, dass die Luxfer Alu-Flaschen eine verlängerte TÜV-Frist (6 Jahre) haben? Und wenn ja, hat da einer was schriftliches zu??
TÜV Frist für Luxfer Alu-Flaschen
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Hi,
Radio Eriwan: Kommt darauf an. Es gab einmal eine Zeit, da hatten Alu und Stahlflaschen unterschiedliche TÜV-Fristen. Seit IMHO 2007 werden die TÜV-Fristen bei der Inbetriebnahme festgelegt, und werden auf der Prüfbescheinigung festgehalten. Meine Flaschen haben alle der 36/72-Monate Zyklus für Sicht/Festigkeitsprüfung, was dem aktuellen Stand entspricht, unabhängig ob Stahl oder Alu.
Doc
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Die TÜV -Frist sind gleich mit der von Stahl.
Hab grad gestern meine nagelneue Stage bekommen (Luxfer) und die hat nun TÜV bis 3/2013
Gruß Heiko
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Zitat
Original von Doc
Meine Flaschen haben alle der 36/72-Monate Zyklus für Sicht/FestigkeitsprüfungIch nehme an Du meinst 30/60 Monate, also 2,5 Jahre/5 Jahre, oder?
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Zitat
Original von Nitrogenius
Ich nehme an Du meinst 30/60 Monate, also 2,5 Jahre/5 Jahre, oder?
Mea Culpa, man sollte nicht das rechnen anfangen...
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Zitat
Mea Culpa, man sollte nicht das rechnen anfangen...
Rechnen ist halt Glückssache
Wollte nur sicher gehen, dass ich nicht irgendwas verpasst habe und immer ein halbes Jahr zu früh zum Tüv renne -
Jungs, ihr macht mir Angst. :Haare:
Guckst du:
(7) Abs. 1 +2 Produktsicherheitsverordnung, nach Richtlinie 97/23/EG
"Abweichend [...] müssen [...] Atemschutzgeräte, die als Tauchgeräte verwendet werden, als
a) Festigkeitsprüfung alle fünf Jahre und
b) äußere Prüfung, innere Prüfung und Gewichtsprüfung alle zweieinhalb Jahre
von zugelassenen Überwachungsstellen durchgeführt werden."Ihr vergesst natürlich nicht, eure Betriebsnachweise des Tauchgerätes mit abzugeben (damit der Sachverständige die Daten eintragen kann) und kontrolliert nach erfolgreicher Prüfung die Kennzahlen der Prüfung (TÜV Stempel und das Zeichen der Prüfung; zB. I=Innere Prüfung)
Ich muss euch auch nicht sagen, dass das Ventil BEIM Vorstellen vorhanden sein muss,oder?
Zu viel Text? Dann so:
ALLE Flaschen (Alu, Stahl, Composite) mit einem Druck PS>1bar
Kurz:
Äußere, innere, Gewichtsprüfung = 2,5 Jahre
Festigkeitsprüfung = 5 JahreComposite Flaschen dürfen nur über 5 Jahre liegen, WENN eine sie Fail Safe Eigentschaften (besondere Ummantelung) besitzen!!
Gruß CP
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Aha taucherbo..
Und was steht da jetzt, was weiter oben noch nicht stand?
Was genau machte Dir nun Angst?? -
Der Thread wurde doch mit einer Frage eröffnet, die in 5 Antworten nicht beantwortet wurde. Sondern "nur" Allgemeines - was halt jeder "so weiß". :O
Ist nicht böse gemeint, aber "Hab grad gestern meine nagelneue Stage bekommen (Luxfer) und die hat nun TÜV bis 3/2013".
Nun ja, die Antwort wurde am 26.12.2010 geschrieben.
12/10-03/13 Sind keine 2,5 Jahre und diver_ac wollte dieses doch schriftlich.Und "werden die TÜV-Fristen bei der Inbetriebnahme festgelegt" ist auch nicht richtig. Die Inbetriebnahme erfolgt egmäß gesetzlicher Regelungen.
Meine Angst war natürlich ein wenig ironisch geschrieben
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Hi!
Wie ist das mit ALU-Flaschen? Mir wollte jemand sagen das unter einem Liter nicht geprüft werden muss. (Argonflasche Luxfer ALU)!
Sind doch normale 2,5jahre oder?
Gruß
Stephan
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Zitat
Original von taucherboUnd "werden die TÜV-Fristen bei der Inbetriebnahme festgelegt" ist auch nicht richtig. Die Inbetriebnahme erfolgt egmäß gesetzlicher Regelungen.
Und wie interpretiert man dann folgendes, im Orginal so vom TÜV Rheinland:
"Die Prüffristen sind noch zu ermitteln auf Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung, innerhalb von 6 Monaten vom Sachverständigen überprüfen zu lassen und der zuständigen Behörde mitzuteilen. Durch den Inverkehrbringer werden folgende Prüffristen vorgeschlagen"Btw, wo in der aktuellen Vierzehnten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung) (14. GPSGV) werden die Prüffristen festgelegt?
Nachtrag: Und kaum 20 Google Suchen später kommt man auf den relevanten Gesetzestext, die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dort in §15, Absatz 7, Satz 2 finden sich die 30 und 60 Monate wieder.
ABER: Absatz 3. "Bei der Festlegung der Prüffristen nach Absatz 1 dürfen die in den Absätzen 5 bis 9 und 12 bis 16 für die Anlagenteile genannten Höchstfristen nicht überschritten werden."
Also stimmt die Aussage, daß die Prüffristen bei der Inbetriebnahme festgelegt werden, sie dürfen nur nicht länger sein. Ein nicht ganz netter Ingenieur könnte auch 24/48 als Prüfzyklus vorgeben