Flaschen vom TÜV zerstört

  • Stellt sich nur die Frage, welcher Schaden ist denn überhaupt entstanden? :-D


    Eine nicht mehr betriebssichere Tauchflasche (die man im Gegensatz zum Auto übrigens auch nicht mehr reparieren KANN!) hat sicherlich nicht mehr als den Schrottwert. Und dieser wird auch durch einen Schnitt oder ein gebohrtes Loch nicht geringer werden.


    Ergo: Wie hoch ist der Streitwert? Welcher Anwalt befasst sich denn mit sowas?


    LG
    Jako

  • Salut,


    theoretisch kann man die fragliche Flasche neu zulassen/ umwidmen mit einem geringeren Betriebsdruck als vorher. Das ist bei 200Bar Flaschen nicht so sinnvoll, bei 300er oder eventuell auch bei 232er aber schon eher. Im Artikel hinter Sebastians Link ist das auch erwähnt.
    Kosten oder ähnliches außer acht gelassen, bedeutet das eine Alternative und damit ist das Aufschneiden schon eine Sachbeschädigung, da die Flasche auch ohne TÜV nicht vollkommen wertlos ist, bzw. Materialrestwert hat.
    Ob man das vor Gericht durchgesetzt bekommt, mal außen vor.


    Ich würde aber, bei Flaschen die erst 4 Jahre alt sind langsam mal die Kaufunterlagen raussuchen. Technisch gibt es keinen Grund warum die Flaschen sich abnutzen sollten, es sei den sie waren schon beim Verkauf minderwertig und dann stellt sich die Frage, ob nicht eine Täuschung des Käufers vorliegt und damit der Kauf rückgängig gemacht werden muss.


    Grüße Christian

    115% meines Wissen kommt aus meiner Einbildung.
    Und den Rest sauge ich mir aus den Fingern.

  • So,
    danke erstmal für die zahlreichen Antworten. Es ist nun klar, dass die Flaschen zu unrecht angeschnitten wurden. Sie haben weder Mindergewicht noch waren sie im Inneren verrostet. Warum sie trotzdem angeschnitten wurden bleibt fraglich. Die Flaschen waren absolut nicht alt und es gibt sogar fotos, die belegen, dass die Flaschen vor der Prüfung in tadellosen Zustand waren (Außer der äußeren Lackierung, die etwas angeschlagen war). Es geht hier auch nicht darum ob ich Flaschen die keinen TÜV mehr bekommen können trotzdem noch weiter nutzen will sondern darum das Flaschen, die noch in Ordnung waren zerstört wurden. Montag wird auf jeden fall nochmal beim TÜV angerufen und sich beschwert.


    Gruß, Sebastian

  • Nichts desto trotz bleibt es eine Sachbeschädigung, wenn der TÜV-Prüfer fremdes Eigentum ohne erlaubnis des Eigentümers beschädigt oder zerstört.
    Ein TÜV-Prüfer zerstört ja auch nicht Dein Auto, wenn es keinen TÜV mehr bekommen kann. ;)
    Habe gestern mit einem Vereinskollegen gesprochen, der in seiner Firma auch Tauchflaschen tüvt.
    Seinen Angaben zufolge ist es vom Gesetz her nicht mal statthaft, die Flaschen auszu"X"en. Die Buddeln bekommen einfach keinen TÜV mehr, das wird anhand der Seriennummer vermerkt und dem Besitzer mitgeteilt. Damit ist die Firma aus der Haftung raus. was der Eigentümer dann mit seiner flasche macht, ist seine Sache. Als Reifenfüller reicht sie auch mit halbem oder weniger Druck noch aus.
    Das Auto bekommt man ja auch, lediglich ohne TÜV-Plakette, wieder mit nach Hause. Ist vom Gesetzt her nichts anderes, denn auch damit kann man noch fahren, Unfälle verursachen und Straftaten begehen, ohne dass der TÜV in der Haftung ist.

    Fördeschlosser


    Ich bin, wie ich bin. Die Einen kennen mich, die Anderen können mich.
    (Konrad Adenauer)

  • Moin!


    @Sebastian
    Du hattest bei ersten Posting geschrieben, dass "fast kein Rost" und "innen nur ein wenig rostig" in den Flaschen war, jetzt gar keiner mehr?


    Berichte doch mal vom weiteren Ablauf!


    "Beschwerde" muss schriflich erfolgen. Ist dein Prüfinstitut eine vom Staat beliehene Stelle (höchtwahrscheinlich) , gibt es 2 Möglichkeiten:


    1. Du kommst aus NRW -> Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht
    2. Nicht aus NRW -> Widerspruch beim Ordnungsamt (Anruf zum Feststellen der Verantwortlichkeit: Bürgerbüro anrufen)


    Zusatzoption:
    Du rufst bei deiner Bezirkregierung an und fragst dort nach.


    cos
    Neuzulassen ist nicht nötig und nicht vorgesehen. Es ist aber Möglich eine Prägung auf den Behälter zu bringen. So wird es ebenfalls bei Gewichtsreduzierungen gemacht.
    Allerdings sehe ich erheblich Probleme mit der weiteren Nutzung, i.S. des Betriebsdruck.
    Der Druckbehälter oder die Füllanlage muss über eine Sicherheitseinrichtung verfügen, damit der Maximaldruck nicht erreicht wird.
    Das ist für ein Tauchgerät nicht machbar, bzw. unwirtschaftlich! Die allgemeinen Füllanlagen verfügen über ein Sicherheitsventil, dass bei 230, bzw. 300bar Fülldruck (deswegen auch unterschiedliche Gewinde) abgesichert sind.


    Deswegen sind auch die kleinen Pony Flaschen (Argonflaschen) mit 110bar verboten!
    Richtiges Gewinde (M25 und 5/8") aber falscher Flaschendruck.


    Wir haben in der BRD / EU nicht umsonst so viele Normen!


    Gruß Christian


    PS: Wenn ihr noch eine 10l braucht, ich gebe eine ab :D :D

  • Zitat

    1. Du kommst aus NRW -> Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht
    2. Nicht aus NRW -> Widerspruch beim Ordnungsamt (Anruf zum Feststellen der Verantwortlichkeit: Bürgerbüro anrufen)


    Mit so einem Halbwissen zum Anwalt zu rennen, und das ist der übliche Weg bevor man jemanden ordentlich verklagt, macht schon mal 90,- für das Gespräch und damit min. die Hälfte, was die Flasche überhaupt wert war und selbst wenn man am Ende Recht hat, ist es fraglich ob man seine Aufwendungen wieder bekommt.


    Wenn das Zerstören der Flasche so eindeutig unrecht war, ist es schwer vorzustellen, daß dort sowas gemacht wird. Ein Anruf und ein Gespräch, mit dem vermeidlich voreiligen "Schneider" tut's in der Regel auch und dabei klärt sich, ob's wirklich nicht gerechtfertigt war, was mich selbst eigenlich interessiert.

  • Für solch einen Sachverhalt brauch man eigentlich keinen Anwalt. Das prüft der Richter sehr schnell, auch mit "unjuristischen" Ausdrücken.
    Aber im Normalfall gibt es eine kostenlose Auskunft über den Erfolg eines solchen Verfahrens (bei einem guten Anwalt).


    Hintergrund zu meinem Zitat von Andrè:
    In NRW gibt es zur Zeit kein offizielles Widerrufrecht - dieses wurde aufgehoben - daher muss die eigentliche "Beschwerde" direkt zum Verwaltungsgericht (sofern es ein Öffentliches Amt betrifft).


    Der Streitwert ist eigentlich nur kritisch anzusehen, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Sachkundige doch nach Vorschrift gehandelt hat.


    Natürlich sollte man es mit einer direkten Konfrontation zu erst probieren.

  • Für das Zerstören der Flaschen gibt es seitens des TÜV keine Vorschrift und keine rechtliche Grundlage.


    Allerdings gibt es dafür von anderer Seite eine Vorschrift, nämlich den §303 des StGB (Sachbeschädigung).


    Mit dem Sachverhalt sucht man, sofern sich der TÜV-Heini beim Gespräch bockig stell, die Polizeidienststelle seines Vertrauens auf, erstattet Anzeige, stellt Strafantrag (ohne geht's nicht, da Antragsdelikt), sowie den Antrag auf Adhäsionsklage (wg. Schadenersatz).
    Kostet nichts und der Staatsanwalt entscheidet über die Fortführung des Verfahrens.
    Kommt es zum Verfahren, wir kostenlos mitverhandelt, wie hoch der Schadenersatz ausfällt.


    Allerdings sollte man sich schon vorher gut kundig machen und bei der Anzeigenerstattung schon mal gut Fleisch an den Knochen bringen (Alter der Buddeln, Urgewicht laut Stempelung, Gewicht zum Zeitpunkt des TÜVs, Fotos vom Innern - sofern möglich, etc.). Ohne vernünftige Argumentation wird das Ding sonst sofort eingestellt (mangelndes öffentliches Interesse).


    Bei dem, was sonst so angezeigt wird, sind 2 10er Buddeln schon richtig hochwertig. Also keine Sorge! :-D


    Achso, auch das aus"X"en der Flaschendaten stellt schon eine Substanzverletzung dar, welche ohne Zustimmung des Eigentümers den Tatbestand einer Sachbeschädigung erfüllt.

    Fördeschlosser


    Ich bin, wie ich bin. Die Einen kennen mich, die Anderen können mich.
    (Konrad Adenauer)

  • So ich habe eben erfahren, dass er beim TÜV angerufen hat. Das merkwürdigste ist, dass in dem Prüfbericht den ich gesehen habe steht die Flaschen hätten bestanden?! WTF
    Der Anruf hat dann Klarheit gebracht. Es hat sich wohl um eine Verwechslung gehandelt (wurde zumindest so erklärt). Im großen und ganzen sehr unseriös und anscheinend sehr schlecht organisiert. Ich meine wie kann man so etwas verwechseln? Naja auf jeden Fall werden meinem Freund zwei neue Flaschen zugeschickt.


    Gruß, Sebastian