Hallo,
zum 01.01.2006 tritt im Bodensee eine neue Verordnung in Kraft die das Tauchen möglicherweise nahezu unmöglich macht. Meines Wissens wird momentan an Ausnahmeregelungen gearbeitet.
Den Newsletter des BTSV hänge ich zur Info mal an.
Hat schon jemand zuverlässige Infos um Stand der Dinge??
BTSV:
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Information über den Stand der neue Bodenseeschiffahrtordnung (BSO)
Liebe BTSVler,
Wie Euch sicherlich mittlerweile bekannt ist, tritt zum 01.01.2006 eine neue Bodenseeschiffahrtordnung in Kraft. Diese bringt für uns Taucher erhebliche Einschränkungen.
In der alten BSO hieß es bisher im Artikel 11.04:
";(1) Das Baden und Tauchen ist im Umkreis von 100 m um Hafeneinfahrten und Landestellen der Fahrgastschifffahrt außerhalb öffentlicher Badeplätze verboten, wenn dadurch die Schifffahrt behindert wird.
(2) Es ist verboten, unbefugt an Fahrzeuge heranzuschwimmen oder sich daran zu hängen."
Jetzt heißt es im Artikel 11.04:
";(1) Das Baden und Tauchen ist im Umkreis von 100 m um die Einfahrten von Häfen, die von Fahrgastschiffen benutzt werden und Landestellen der Fahrgastschifffahrt außerhalb öffentlicher Badeplätze verboten. Dies gilt auch für sonstige Hafeneinfahrten, wenn dadurch die Schifffahrt behindert wird.
(2) Das Tauchen in markierten Fahrwassern ist verboten.
(3) Es ist verboten, unbefugt an Fahrzeuge heranzuschwimmen oder sich daran zu hängen."
Das hat zur Konsequenz, dass die für uns Taucher interessanten Tauchplätze vollständig verschlossen wären, da sich gerade im Bereich von Häfen und Landestellen befestigte und zugewiesene Tauchein– und -ausstiege befinden.
Leider sind wir im Vorfeld von diesen gepanten Änderungen nicht informiert worden. Als wir davon erfahren haben, haben der VDST, der WLT, der AST (Arbeitskreis Sicheres Tauchen Bodensee) und der BTSV versucht, noch auf die Entscheidung einzuwirken, aber nur mit mäßigem Erfolg. Von den zuständigen Ministerien ("Umwelt und Verkehr" und "Kultus, Jugend und Sport";) wurde uns angeboten, mit den Landratsämtern Friedrichshafen und Konstanz zu sprechen, um eine generalisierte Ausnahmegenehmigung für bestimmte Tauchplätze zu erhalten. Das ist geschehen und es gab auf der Interboot ein Treffen mit den Tauchsportverbänden, der WAPO und Vertretern der Landratsämtern. Dabei wurde eine Besichtigung der betroffenen Tauchstellen vereinbart.
Außerdem wurden vom WLT und BTSV Anträge auf eine generalisierte Ausnahmegenehmigung der betroffenen Tauchplätze bei beiden Bodensee-Landratsämter eingereicht.
Hierbei sei noch dem AST gedankt, der für uns die Beschreibung der Tauchplätze übernommmen hat. Mittlerweile gibt es einen Termin für die geplante Ortbesichtigung der Tauchstellen. Ich werde am Freitag, den
09.12.2005 den BTSV bei dieser Besichtigung vertreten.
Da die Zeit eilt und es nicht mehr lange bis zum 01.01.2006 ist, hat Michael Ruoß vom WLT eine Anfrage an Herrn Gebhard vom Landratsamt Friedrichshafen gerichtet, wie der aktuelle Stand unserer Anträge ist.
In der Antwort von Herrn Gebhard wurde uns folgendes zugesichert:
"... Ich kann Ihnen aber für die Wintermonate bereits jetzt signalisieren, dass Tauchen wie in bisherigem Umfang möglich sein wird.
...
Bitte weisen Sie Ihre Taucher aber bereits darauf hin dass generell keine Behinderung der Schifffahrt stattfinden darf."
Bitte beachtet genau den Hinweis und richtet Eure Tauchgänge und -ziele danach aus.
Euer
Jörg Pleschka
Präsident BTSV