Beiträge von Fabio

    ...besser als Sex... da muss mir wohl bisher was entgangen sein :O


    Grundsätzlich bin ich interessiert...wir suchen nämlich noch nach einer Feriendestination im September / Oktober... hängt vom Termin ab. :P

    @ Mouse:


    Am Freitag Abend kommt meine bessere Hälfte in Hamburg an...und da wollten wir dann auch essen gehen. Den Rest der Woche (bis Freitag) bin ich zu haben :O .


    Also einfach anrufen: 0172-xxxxxxx oder SMS... wir wollten doch noch den Italiener (Rocco) vom letzten Mal ausfindig machen...wie wäre es denn mit italienisch heute Abend (Dienstag). ?(


    Grüssle


    Edit by alex.diver: Habe mal die Tel.Nr. arausgenommen...

    ...ob ein Besuch am Sa.-Abend drin liegt (muss ich mit meiner Maus besprechen)...


    ansonsten hoffe ich doch auch, dass ihr den ein oder anderen Abend während der Woche Zeit für ein Bierchen habt...bin ja während der Woche sonst ganz allein (abgesehen von 10 Mitarbeiter-kollegen...die ich aber nicht auch noch unbedingt am Abend sehen brauche...!!!) :wirr:

    :rofl: :rofl: :rofl: Der Chat funktionniert jetzt auch im Office :rofl: :rofl: :rofl:


    :-D tja...jetzt fehlt mir nur noch ein Buddy der auch in den Chat kommt :P

    @ Torro, Alex & .Michl:


    ich berate Euch dann gerne juristisch gegen etwaige standrechtliche Sperr-Aktionen von Fidel Monsta... :rofl: :rofl: :rofl:


    Wie sagten schon die Römer: "Si vis pacem, para bellum!" :joke:

    ....tolle Frage... jetzt kann ja dann die erste Verbandsdiskussion losgehen...


    Also ich kann Dir NUR PADI empfehlen. Von der Konsistenz der Module perfekt...aber "leider" auch ein wenig arg kommerziell ausgelegt.


    Somit der grösste Vorteil und Nachteil in einem Satz schon benannt.


    PADI-Grüssle aus Frankfurt :-D

    Diverse Gerichte haben in jüngster Vergangenheit Urteile unter anderem auch gegen Tauchlehrer und fortgeschrittenere Sporttaucher wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Vorschriften gegen die sogenannte körperliche Unversehrtheit gefällt, wenn diese mit Schülern oder aber unerfahreneren Tauchern "unterwegs" waren. Die Begründung der Urteile basierte in solchen Fällen immer die Verletzung der „Garantenstellung“. Deshalb will ich diesen juristischen Begriff an dieser Stelle einmal näher erörtern:


    Führt ein Buddyteam oder führen mehrere Sporttaucher einen Tauchgang durch, so begründen sie aus juristischer Sicht eine „Gefahrengemeinschaft“. Mit dieser Gemeinschaft entsteht begründetes Vertrauensverhältnis, das sicherstellen soll, dass die spezifischen Gefahren, die beim Sporttauchen auftauchen können, gemeistert werden können.


    Wenn sich nun diese Tauchgruppe gemeinsam in erhöhte Gefahr begibt, dann sind, rechtlich gesehen, die Taucher der Gruppe in besonderem Masse dazu verpflichtet sich gegenseitig Hilfe zu leisten: die Unterwasserwelt ist an und für sich für den Menschen nicht die natürliche Lebenumgebung und dann muss sich der Taucher auf seinen Partner verlassen können. Gleichermassen ist auch jeder Taucher der Gruppe für seinen Partner unter Wasser ein Garant für Gesundheit und Leben. BKommt es hier zu einem Fehlverhalten, dann kann der Taucher zu viel schwereren Strafen verurteilt werden, als wenn er z.Bsp. über Wasser (an Land) Hilfe an Mitmenschen unterlässt.


    Meine bisherigen Ausführungen treffen in verstärktem Masse zu, wenn beispielsweise ein Tauchlehrer mit Tauchschülern Übungen durchführt oder ein höher brevetierter Taucher mit Taucher der einen untergeordneten Ausbildungsstand hat. In diesem Fall begründet sich die Garantenstellung aus einer freiwilligen Pflichtübernahme. Basis für diese Pflicht ist das Vertrauen, das demjenigen Taucher entgegengebracht wird, der ein Rechtsgut freiwillig in seine Obhut nimmt (Bsp. TL).


    Obwohl sich in diesen Fällen an und für sich nicht die Garantenpflicht verstärkt, erhöht sich doch die Zumutbarkeit von Rettungsinitiativen und -Massnahmen. Man erwartet dann außergewöhnliche Anstrengungen, die über die Rettungsbemühungen eines normalen Tauchers hinausgehen, um Unfälle zu vermeiden.

    Da es in der deutschen Rechtsordnung keine spezifische geschriebene Artikel gibt, die das Tauchverhalten regeln, gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze um zu bestimmen ob der Taucher für sein Verhalten haftet oder nicht.


    Ich will das mal konkreter beschreiben:


    „Sporttaucher sollten sich in ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme so verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird!“


    Das heisst, dass die spezifischen Gefahren des Tauchsports jederzeit unter Kontrolle gehalten werden sollen. Dies hängt in hohem Masse vom Ausbildungsstand des Tauchers ab. Dieser nämlich bestimmt in welchem Umfang der taucher in der Lage ist, die spezifischen Gefahren seiner Sportart zu vermeiden. Er muss im Prinzip alle Risiken berücksichtigen, die innerhalb des Tauchsports entstehen. Wer taucht, ohne sich über diese Risiken zu informieren, verletzt schon dadurch seine Sorgfaltspflicht!

    Für angesprochene Rechtsauskünfte und Rechtsauffassungen kann keine Haftung übernommen werden, weil nicht sichergestellt ist, ob mit den Themen konfrontierte Straf- und Zivilgerichte die Meinungen des Verfassers teilen. Diese orientieren sich natürlich an den allgemeinen Lehrsätzen und Grundsätzen unseres Rechtssystems.


    Eine Haftung für die dargelegten Rechtsmeinungen ist auch deshalb nicht möglich, weil jeder Einzelfall individuelle Unterschiede aufweisen wird

    Hi Leuts...


    also: ich bin vom 25.4. - 4.5. in Hamburg. Am Wochenende ist auch Taucherli zu Besuch! Ich komme wahrscheinlich mit dem Auto und bringe mein Tauchgerödel mit... (man weiss ja nie...)!


    Ich würde mich freuen den ein oder anderen Abend mit Euch durch die Gassen zu ziehen. :joke:


    @ Torro: EAN-Set noch nicht erhalten. Denk bitte an meinen Kurs! ;)