und mögliche strafrechtliche Konsequenzen
Bsp. des kontrolliert schwimmenden Notaufstieges
Der Tauchlehrer weist den Schüler nicht explizit darauf hin, während des Notaufstieges einen kontinuierlichen Aaaaaaaah-Laut zu erzeugen, damit die Luft ungehindert aus seiner Lunge austreten kann.
Daraufhin erleidet der Schüler einen Lungenriß, und stirbt an dessen Folgen. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bestätigen den begangegen Ausbildungsfehler des Tauchlehrers und gegen diesen wird ein gerichtliches Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. In diesem Verfahren wird eine mögliche strafrechtliche Behandlung des Lehrers davon abhängen, ob dieser anlässlich der Ausbildung die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtete", die er eigentlich basierend auf seinen Kenntnissen hätte anwenden müssen.
Die Staatsanwaltschaft findet heraus, dass die Leistungsanforderungen der Tauchorganisation im Namen derer dieser Tauchlehrer Brevets ausgestellt hat die einzelnen Übungen detailliert vorschreibt. In der Übungsbeschreibung wird explizit auf die Notwendigkeit des Aaaaaaaaa-Lautes, der Wissenvermittlung und einer Vorführung bestanden damit dem Schüler verständlich wird, dass die im Körper des Tauchers befindliche Luft, die sich beim Aufstieg ausweitet, so am besten entweichen kann und Unfälle somit vermieden werden können.
Der tatbesatnd, begründet darin, dass diese Wissenvermittlung nicht erfoolgt ist und zum Tod des Tauchschülers geführt hat, wird zu einer strafrechtlichen Konsequenz für den Tauchlehrer führen. Der Tod des Schülers hätte vermieden werden können, wenn die Richtlinien der tauchorganisation über die vollständige Vermittlung der Kursinhalte eingehalten worden wäre.