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    Original von taucherboUnd "werden die TÜV-Fristen bei der Inbetriebnahme festgelegt" ist auch nicht richtig. Die Inbetriebnahme erfolgt egmäß gesetzlicher Regelungen.

    Und wie interpretiert man dann folgendes, im Orginal so vom TÜV Rheinland:
    "Die Prüffristen sind noch zu ermitteln auf Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung, innerhalb von 6 Monaten vom Sachverständigen überprüfen zu lassen und der zuständigen Behörde mitzuteilen. Durch den Inverkehrbringer werden folgende Prüffristen vorgeschlagen"


    Btw, wo in der aktuellen Vierzehnten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung) (14. GPSGV) werden die Prüffristen festgelegt?


    Nachtrag: Und kaum 20 Google Suchen später kommt man auf den relevanten Gesetzestext, die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dort in §15, Absatz 7, Satz 2 finden sich die 30 und 60 Monate wieder.


    ABER: Absatz 3. "Bei der Festlegung der Prüffristen nach Absatz 1 dürfen die in den Absätzen 5 bis 9 und 12 bis 16 für die Anlagenteile genannten Höchstfristen nicht überschritten werden."
    Also stimmt die Aussage, daß die Prüffristen bei der Inbetriebnahme festgelegt werden, sie dürfen nur nicht länger sein. Ein nicht ganz netter Ingenieur könnte auch 24/48 als Prüfzyklus vorgeben :(

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    Original von Michael_M
    Ich hab die Diluentstage über eine Swageloc QC-6 am BOV - da passt der Durchfluss auch für OC.

    Wie ist das QC-6 am Mitteldruckschlauch befestigt?


    Jürgen

    Peter,


    ich hab mich auch mehr an dem Tippfehler hochgezogen :-D :O :O :O :O


    Ich hab's auch nicht so mit der Juristerei, bin ja nur ein kleines Kodierschwein, aber mein Verständnis deckt sich mit deinem - nur die Frage nach dem "in Verkehr bringen" ist immer so eine Grauzone, wie gesagt, es gibt Meinungen, daß du auch als Privatperson zum "Hersteller" werden kannst, mit dem ganzen Folgen.


    Und wir müssen das Bier in Stuttgart auf die Reihe bekommen, bin im März wieder mal dort :essen&trinken: :essen&trinken:

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    Original von PeterG
    Ja, das ist so. Aber die CE wird nur bei in Verkehr durch einen Gewerbetreibenden benötigt.

    Du meintest: Eine CE-Kennzeichnung gemäß 89/686/EWG bzw. 89/656/EWG für eine Persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III ist notwending, wenn diese im Geltungsbereich der Richtline in Verkehr gebracht wird. Über die Einschätzung, ob diese auch im Rahmen eines "Privatverkaufs" Anwendung findet, gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen, für das gewerbliche Inverkehrbringen, und, ebenso wichtig, für die Verwendung im Rahmen einer gewerblichen Handlung ist sie unabdingbar. Viele vergessen in der Diskussion (gerade wenn es um Kreisel geht) ja gerne, daß diese Richtlinien ihre Hauptanwendung im Bereich der Ausstattung von Arbeitnehmern mit Schutzausrüstung finden.


    Jürgen

    Ich hab ein BOV, bin aber immer noch am überlegen/basteln, wie ich das am besten anstellle mit dem Off-Board-Gas.. ich will's auf dem BOV haben und zumindest noch auf dem manuellen Diluent... und mit den ganzen Lösungen mit den QC bin ich noch nicht so ganz zufrieden....


    Jürgen

    So,


    den ersten TG hab ich überlebt :-D. Was man der Kiste nicht vorwerfen kann, ist das sie irgendwie "konservativ" ist - in der MB0-Einstellung ist sie sauber dran am ZH-L16, für manche also eher zu "aggressiv". Der Tauchgang führte an der Galerie auf 75m, ca. 10min auf Tiefe und dann gemütlich in der Wand zurück.


    Jürgen

    Sers,


    wenn ich die Anleitung richtig gelesen haben, dann steht der ab Werk auf der mittleren Einstellung (MB3), ich hab meinen mal auf MB0 gestellt und schau mal, wie er sich schlägt.


    Jürgen

    Peter,


    gerne, bin aber erst ab 11.2.für ein WE im Ländle - ich hab die trüben Baggerseen im Badischen vor Jahren gegen die kristallklaren Seen des Voralpenlandes getauscht. :P

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    Original von Niko
    Das Buch von Mark Powell ist wirklich gut, das kann man sich direkt kaufen. Ich würde meines aber auch verleihen.

    Das hab ich mit meinem ersten auch gemacht - kurz danach habe ich mir ein neues Bestellen müssen, weil die nette TL es nicht mehr rausrücken wollte ;)


    Gruß
    Jürgen

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    Original von PeterGdanke für Deine Erklärung, nun hab ich die Argumente verstanden. Aber es bleibt halt doch eine persönliche Entscheidung, welcher Strategie man folgt.

    Ein wahres Wort gelassen ausgesprochen. Ich hab jetzt meine Literatur nicht im Büro, bei Mark Powell ist die Sache mit den Diffusionsgeschichten beim Gaswechsel schön beschrieben, auch die Gründe, warum man die "großen" Sprünge bei den Partialdrücken der Inertgase (in beide Richtungen) vermeiden sollte. Die Problematik mit dem He-Anteil im Loop lösen mnache Kreiseltaucher dadurch, daß sie z.B. auf 21m auf Luft umspülen. Ist aber ebenso eine persönliche Entscheidung.


    LG
    Jürgen


    P.S. - Grüße aus Leonberg ;)

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    Original von tauchsiederAber das hat ja nichts mehr mit heutigen Geweben und O2-Konzentrationen von maximalst 36% im Anzuggas zu tun, die wir heute benutzen.

    Und wenn daß einzige nicht Heliumhaltige Gas mehr als 36% hat?

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    Original von Frank2007
    Doc, nur weil am eigenen Gerät keine Alus dran passen gehören die verboten?? tssss

    Im Zusammenhang mit OC Tauchen und womöglich als D80, auf jeden Fall. Und wer sagt, daß an mein Gerät keine Alus passen - hab erst auf Sangat welche tauchen müssen... :D