Guten Abend zusammen,
Zitat
Original von Monsta
Du hast (rein rechtlich gesehen) mit meinem bescheidenen Wissen in dieser Sache vermutlich sogar Recht.
Ohne Witz: In dem Fall aergert mich das leider - ich empfinde diese ganze Tüv-Farben-Transport-Fristen-Sicherheitskranz-Ventilschutz-Prägungs-Aufkleber-Situation als hochgradig bescheuert, unklar, schlecht dokumentiert und schlecht kommuniziert - das musste mal 'raus...
Zitat
Allerdings nur so lange Du nie eine Flasche für jemanden Dritten (auch unentgeltlich) füllst bzw. eine Deiner eigenen Flaschen diesem Dritten leihst. Wenn Du das tust greifen alle lustigen Verordnungen und Regeln, die Deutschland so zu bieten hat (TRG 400-402, TRG 280, etc.).
Hm. Mein Kenntnisstand ist da ein anderer - in Kurzfassung: Die TRGs sind alle in der Betriebssicherheitsschutzverordnung BetrSichV
aufgegangen, die solange fuer mich als Privatmann nicht gilt, wie das entsprechende Bundesland, in dem ich mich aufhalte, die darin genannten Anforderungen nicht dennoch fuer mich als Privatperson verpflichtend erklaert hat - so zumindest habe ich http://www.foerderkreis-sportt…ocumente/infobrief_04.htm verstanden.
Damit saehe ich dann auch keinen Grund, eine vernuenftig aussehende Flasche fuer einen mir bekannten Dritten nicht zu fuellen - den Verleih wuerd' ich jetzt gern' mal aussen vor lassen, ausserdem bin ich kein Anwalt...
Zitat
Ich gehe mal davon aus, dass das irgendwann schon einmal vorgekommen ist - und das wird auch eine Versicherung tun, die einen evtl. (Personen-) Schaden zu bezahlen hat und Dir recht schnell das Gegenteil beweisen. Auch ist aus meiner Sicht die Frage, was im Falle eines Unfalles passiert. Klar, Du musstest nicht prüfen, aber die Frage ist, was hast Du getan, um den Unfall zu verhindern - ich bin sicher wir sind schnell - auch ohne Verpflichtung - bei der Prüfung.
Gut möglich, wobei ja im Gegenzug auch die Frage beantwortet werden muesste, ob und dass die Pruefung den Unfall haette vermeiden muessen - IMHO. Letztendlich, wenn wir davon ausgehen, dass die Flaschen nicht in die Luft gehen werden, eine Frage, wie breit das eigene Kreuz ist, um die (vom Gesetzgeber nu ploetzlich zugestandene) Verantwortung zu tragen, und die Frage, wie weit ich einer z.B. drei Jahre alten Flasche traue.
Zitat
Wenn Dein Kompressor dann noch über 140 Liter/Minute liefert interessiert sich IMHO auch der TÜV/Dekra/etc. dafür.
Ahu? Warum das denn? Ich habe mal, als diese Aussage neulich durch irgendeine Tauchzeitung geisterte, hier beim Amt angerufen - Tenor: "Privat? Machen Sie, was sie wollen...", explizit unabhaengig von der Literleistung (ich hatte danach gefragt). Gewerblich haette er eine Tuev-Abnahme haben wollen, fuer eine Einrichtung mit Speicherflaschen - bei einem mobilen Kompressor waer's ihm auch egal gewesen.
Sorry, wenn ich so drauf rumreite, und ich wuerd' auch gerne mal meine fast noch neuen Flaschen sichtpruefen und stempeln lassen - aber bei dem Terz, den sich die "pruefenden" Institutionen in meinem Umfeld so leisten, habe ich mich vor ein paar Monaten versucht schlau zu machen, wie denn die rechtliche Lage so praezise ist, und mein Geschreibsel hier ist das kuemmerliche Ergebnis davon - wer mehr/anderes dazu weiss, gerne melden! - ich schau dann in zwei Jahren wieder beim Tuev vorbei, und sauerstoffreinige meine Flaschen dann nach der Festigkeitspruefung halt wieder.
Vielleicht haben die sich bis dahin ja dann auf eine bundeseinheitliche Art und Weise der Stempelung/Beaufkleberung geeinigt... argh.
Petra schrob:
Zitat
Aber da ist mir doch tatsächlich vor einiger Zeit die Sache passiert, dass am See (Rheinland-Pfalz) der tauchlizenzvergebende Herr des Sees wissen wollte, ob meine Flasche getüvt ist.......(ich habe dort nicht gefüllt wohlgemerkt)
Jenu - Hausrecht? Wenn's ihn denn gluecklich macht...
Das nur meine 2c dazu, HTH,
Gruss in die Runde, tobi...