Hei Mike,
ZitatOriginal von Mike
Das ergibt sich auch aus GGVSE/ADR. Schutzkragen/-käfige/-kappen finden sich häufig an kleineren Flaschen für Schweissgase oder auch an CO2-Flaschen (Aquaristikbedarf).
Die Kappen und Kragen fuer die "grossen" Flaschen kenne ich, eher von z.B. Bierzapfanlagen...
Hm, als ich (kompletter Laie in der Richtung) das letzte Mal sowas gegoogelt hatte, bin ich ueber die Aussage gestolpert, dass die ADR als "Nachfolgerichtlinie" der GGVSE fuer mich als Privatmann z.B. dann nicht greift, wenn ich weniger als 1200 (?) Liter transportiere - die ADR, die ich damals fand, half mir garnicht weiter - hast du, oder einer von euch, Referenzen, die da Licht drauf werfen, gerne auch mit Bezug auf den Teil der ADR, der da gilt?
Zitat
Für den Transport von PTG gibt es auch Schutzkragen, die zum Tauchen dann abgebaut werden können (Guckst du z.B. hier
Hui, Danke, das erste Mal, dass ich sowas sehe. Wenn es dann noch Infos gaebe, die nicht vom Hersteller/Verkaeufer kommen...
Wie handhabt ihr denn das so? Sowohl mit dieser Transportsicherung, als auch mit den "verbindlichen Aufklebern"? Schonmal wer Probleme mit den Gesetzeshuetern gehabt deswegen?
Gruss, tobi...