Mir fällt gerade ein, dass in Speyer (Rheinland-Pfalz) an diversen Seen Polizeikotrollen angekündigt wurden. Das betrifft Seen an denen Baden nicht erlaubt ist. Ich glaube 20 oder 40 Euro um den Dreh ist die Strafe.
Zu Baggerseen an denen gebaggert wird, wollte ich noch sagen, das die Sicht nicht unbedingt schlecht sein muss. Bei uns gibt es aktive Baggerseen die eine absolute Top Sicht (verhältnismässig) haben. In Speyer haben da auch ein Tauchverein einen eigenen Uferbereich gepachtet.
Die Seite von dem Anwalt mit Gewässerrecht usw. ist echt spitze. Hab sie mal komplett durchgelesen. Sie hat auch die meisten Fragen beantwortet.
Allerdings habe ich nirgends etwas über Naturschutzgebiete gefunden. Was klar ist, das man nur Uferbereiche benutzen darf (generell) die begehbar sind, ohne das man Pflanzen zerstört. Das man Tiere nicht stören darf, sowie das Fernhalten von Brut und Laichplätzen ist auch klar.
Was ist jetzt aber wirklich verboten? In unseren Naturschutzgebieten gibt es z.B. angelegte Angelstege. Baden scheint an diesen Stegen auch erlaubt zu sein. Modellboote sind verboten soweit ich weis, da sich Tiere gestört fühlen. Allerdings gibt es einen Modellsportverein in einem anderen Naturschutzgebiet mit Flugzeugen und Schiffen. Es gibt auch Naturschutzgebiete in denen Tauchen erlaubt ist. Der Marxweiher in Rheinlad-Pfalz ist so ein Beispiel. Hemmor glaube ich auch. Bin aber nicht sicher.
Hat irgend jemand vielleicht eine Quelle wo man sich die Rechtsgrundlagen eines Naturschutzgebietes (Regierungsbezirk-, Land-, oder Bundesabhängig??) anschauen kann?