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Original von Anna
Ich hatte allerdings nicht damit gerechnet, dass das ganze so einen Verlauf nimmt.
Oooh ja... das kennen wir hier in der DivingGroup auch
:,-(
nur noch kurz zur Anmerkung zu Svensons Beitrag.
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Wichtig ist hierbei das der Hersteller, sei es wie bei 7.tease Mares oder halt bei Anna ein anderer Hersteller, im Normalfall eben nicht der Verkäufer ist. Also auch nicht der Vertragspartner des Kunden und somit für die Gewährleistung zuständig, dies ist nur der Händler bei dem der Artikel gekauft wurde.
Das stimmt so nicht ganz, dafür gibt es das Produkthaftungsgesetz und erweiterte Produkthaftungsgesetz gedeckt... Klar ist erstmal der Händler der Gewährleistende, wäre dieser aber nicht mehr greifbar oder wie auch immer, hat der Hersteller schon dafür zu haften und zwar ab Kaufdatum des Artikels.
Aber egal wie, bei so ner Sache kommt man ohne Anwalt eh nicht sehr weit, da gibts soviele Lücken und Fallstricke, die sollte man besser kennen.
Drücke Anna mal die Daumen, das es klappt wie sie es sich votstellt!