Hallo Tauchbär,
die CE ist zunächst für den gewerblichen Verkäufer wichtig: Da seine Konkurrenten verpflichtet sind, die Konformität mit der CE überprüfen zu lassen, was Geld und Zeit kostet, würde er sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen, wenn er das selbe für sein Produkt unterlässt.
Veränderst Du etwas am Gerät, wodurch Du einen Unfall erleidest, bist Du selber haftbar bzw. der Hersteller in diesem Punkt zunächst aus der Haftung raus.
Erleidest Du einen Unfall, ohne dass Dein Umbau etwas damit zu tun hatte, bleibt der Hersteller in der Produkthaftung. Nur bist Du dazu in der Nachweispflicht, was beliebig teuer, aufwändig oder faktisch unmöglich sein kann.
Bringst Du ein Gerät in den Verkehr, an dem Du gebastelt hast (Du verkaufst es gebraucht,verleihst oder vermietest es) und der Käufer/Leiher/Mieter verunfallt damit, hast Du ein gesundes Problem.
Aber: Da Du das Gerät nach dem Umbau kaum gewerblich verkaufen wirst, musst Du (für den Privatverkauf) keine CE Konformität nachweisen (Du verschaffst Dir also keinen unlauteren Wettbewerbsvorteil).
Soweit mal mein gefährliches Halbverständnis der Juristerei - wenn da jemand besser bescheid weiss, bitte ich um Korrektur.
Viele Grüße
Peter