Hi,
habe den Thread erst jetzt gelesen und will zur Frage der Versicherung noch folgendes Zitat beisteuern aus der Gebrauchsanweisung meiner Apex-Regler:
"Kombination mit anderen Komponenten (EN 250):
Die Apeks Atemregler CT/AT bzw. CTX/ATX dürfen nur mit nach EN 250 geprüften und zertifizierten
Komponenten zu einem kompletten Leichttauchgerät gemäss EN 250 vervollständigt werden."
Auch diese Stelle ist interessant:
"Das Kontrollsystem lässt sich auch zum Abstimmen des Ansprechwiderstandes auf die persönlichen Bedürfnisse des Tauchers verwenden oder wenn die 2. Stufe an einer anderen 1. Stufe mit einem Mitteldruck von bis zu 11,5 bar/165 psi, z.B. zur Nutzung als Octopus bzw. Backup 2. Stufe, zum Einsatz kommt. "
Aus Beidem geht hervor, dass man mit Fremdgeräten kombinieren kann. Aus dem Gesamtzusammenhang (und der technischen Logik) geht auch hervor, dass der Mitteldruck in einem für die benutzte 2. Stufe passenden Bereich liegen muss. Allgemeiner gesagt: Natürlich müssen die Spezifikationen der kombinierten Geräte zueinander passen.
Aus einer Mischung zweier Komponenten, die diese Bedingungen erfüllt, kann somit keinesfalls eine grobe Fahrlässigkeit abgeleitet werden. Ansonsten zahlt eine Versicherung - auch wenn man "selbst Schuld ist" (eine Haftpflichtversicherung sogar nur dann).
Die ewige Mär von den nichtzahlenden Versicherungen bei Fremdkombinationen halte ich eine von Händlern gern kolportierte Urban Legend. Falls Händler kombinieren und sich damit zum Hersteller des Systems machen, ist das allenfalls deren Haftungsproblem und für den Nutzer der Kombination imho irrelevant.
Grüße
Klaus