Hallo,
Zitat von kuki_taucher:
Zitat
was mich hier wundert ist, dass das Lagern in einer Garage anscheinend nicht zulässig ist.
Wie verhält es sich denn, wenn dies eine Einzelgarage ist und diese
nur für diesen Zweck verwendet wird, sprich es wird hier KEIN Auto abgestellt. Nur die Gasflaschen, der kompressor und die PTG's zum befüllen.
Weiß hier jemand bescheid ?
Aus meiner Sicht: dann hast du keine Garage sondern einen Lagerraum.
Da du aber den Kompressor dort stehen hast, bzw. dort sicher auch Gase umfüllst dürfte dieser Raum wieder nicht als Lager genutzt werden. (TRG 280 Pkt.5.1.4) :wirr:
Aus meiner Sicht kommt bei den Gasmengen die wir privaten Gaspanscher bei uns rumstehen haben, der Punkt "Lagern von Gasflaschen" noch garnicht zum tragen, sondern für uns gilt in der TRG280 eher der Punkt 2.3."Bereitstellen". (Auslegungssache :hammer:)
Sicherlich bewegt man sich als Privatmann in Sachen Gase herstellen immer in einer rechtlichen Grauzone. :Haare:
Viele Grüsse Rocco!