Na ihr hab ja ne Ahnenreihe
Meine erzählen immer nur Davon
Beiträge von bubblemaker27
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Hallo Martin,
ich hab deine Frage mal ins richtige Abteil geschubst.
Zur Fragestellung ansich....eigentlich sollte man bei klassischen Sporttauchen mit 50 Bar im Flachbereich angekommen sein (3-6m)
Wenn du dort dann von dieser Reserve (Die eigentlich für deinen Buddy ist und nicht für dich) noch ein paar Baar wegnuckelst ist das sicher völlig ok.
Die Flasche ist schließlich mit 50 Bar nicht leer. Bei 20 Bar wüde ich dann aber langsam den Kopf aus dem Wasser strecken. Sonst kanns plötzlich etwas schwerer werden mit der Luftsaugerei.Den Aufstieg erst bei 20 Bar zu beginnen ist definitiv eine schwache Leistung des TL (es sei den Ihr wart da schon auf 3m) dann kann man das noch schlucken. Mit Vorbildlicher Tauchgangsführung hat das aber nix zu tun.
Eigentlich beginnt man den Aufstieg bereits bei 100 Bar und arbeitet sich dann gemütlich im Idealfall in Stufen nach oben um bei 50 Bar im Flachwasser anzukommen. Das setzt aber voraus das der Tauchplatz für diese Aufstiegsform geeignet ist.
Mal Quergefragt: Wenn Du keinen Tiefenmesser hattest, woher weißt Du in welcher Tiefe Ihr euch befandet als der Aufstieg begann? Weißt Du das überhaubt oder hat die langsam leer werdende Pulle ein wenig Stress ausgelöst?
Grüße bubble
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Hast Du schon mal einen Blick in unsere Galerie geworfen?
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Zur Strafe für diese Werbung musst Du dich jetzt drei mal in Richtung Allianz verneigen
ok, mal ernsthaft. Werbung die wir nicht sehen wollen wäre das wenn Du beruflich Versicherungsvertreter der besagten Gesellschaft bist, oder in irgendeiner anderen Weise durch das Posten dieses Tipps Vorteile für dich entstehen.
Sofern das nicht der Fall ist, ist es auch keine Werbung sondern einfach nur ein Tipp, Verbrauchermeinung, Erfahrungsbericht.Also entspannt zurücklehnen
und zurück zum Diebstahl.Grüße bubble
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Argh.....jetzt muss ich mir aber schon den "wir habens ja gleich gesagt" Zeigefinger verkneifen :rofl:
Backplate wolltest Du ja nicht. :boxing:Schau mal nach ob deine Tüte ein Tragegestell mit Querschlitz am unteren Ende hat. Da kann man das eventuell festmachen.
Dann zwischen den Beinen durch und vorne einfach mittels Schlaufe und den Schnellverschlüssen.
Ist und bleibt aber eine Bastellösung.Grüße Oli
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Das finde ich durchaus Informativ.
Bitte auf diesem Niveau weitermeckern. -
nu ja...
ich habe die Lücken im theoretischen Background wie auch in der Kenntnis der Planungssoftware natürlich auch bemerkt. Aber Freunde der dunklen Tiefe....
Ist das jetzt wirklich ein Tauchgang für den es den Doktor in Tauchologie benötigt?
Das ist immer noch ein ganz simpler Sporttauchgang der sich prima nach deko2000 planen und durchführen lässt.das ergibt dann 3 auf 9, 6 auf 6 und 13 auf 3 ohne Dekogas.
Dafür braucht es nun wirklich weder Diplom noch Gasechselgedönse und vom Lebengefährlichen Explorationstauchgang mit phasenoptimierter Dekostrategie sind wir nun echt kilometerweit entfernt.
Wenn er glaubt das das 50er für diesen TG unverzichtbar ist, na ja dann bitte ab 21m oder ab 18m ist bei diesem Tauchgang ebenso schnurz wie ob er bei 21 Gaswechel 1 oder 5 Minuten auf Wechseltiefe verbringt.Ist das dann die Optimalste aller möglichen Dekostrategien? Nö, natürlich nicht. Aber sorry, die brauchts für diesen schwullertauchgang nun auch wirklich nicht.
Mich würde da viel mehr interessieren wie viel erfahrung mit Deko und der Tiefe von 40m überhaupt vorhanden ist. Davon hängt dann ab ob ich Ihm raten würde es lieber noch nicht zu machen.
Übrigens bei nem 80er mit der entsprechenden Grundzeit wäre meine Argumentation eine andere
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Hab die Go Pro auf die Kopfhaube montiert. Mann muss zwar etwas üben um den optimalen Neigungswinkel zu bekommen, funzt sonst aber ganz passabel.
Allerdings sieht man mit der Konfiguration ein wenig wie ein Teletubby aus.
Die Lacher hat man auf jeden fall auf seiner Seite.
Ich nutze das Setup vor allem um diversen Frischlingen zeigen zu können was für eine nette Seepferdchenfigur sie unter Wasser machen :zwille: -
Hi Tom,
ich glaube es liegt eher daran das das Programm nicht sonderlich verbreitet ist.
Ich hatte mal zu Ausbildungszwecken damit rumgespielt, aber nie ernsthaft Profile verglichen. Kann daher nicht sagen ob ich das Tauchen würde was das Programm rechnet.
Verifizierbaren Input kann ich dir dazu leider auch nicht liefern. Ich vermute Du wirst die meißten Anwender bei den üblichen verdächtigen finden. V-planer, Gap, Decoplaner (GUE) oder entsprechende Derivate.Grüße Oli
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Veto Konrad,
Du Pont mag nicht unwesentlich dafür verantwortlich sein das Hanf ein ganz furchtbares Gewächs geworden ist
aber für Cordura ist eine andere Firma zuständig. -
Denier ist kein Material sondern eine Maßangabe
1 den (Denier) bedeutet das 9000m dieses Garnes ein Gramm wiegen.
Sofern sich diese (eigentlich veraltete) Maßangabe auf ein Cordura bezieht
würde beim 420er also das Garn aus dem das Zeug hergestellt ist 420 Gr. pro 9000m wiegen.
Daraus ergibt sich die Feinheit des MaterialsCordura bevorzuge ich persönlich. Optlimal im Bereich 800-1000 für die Strapazierfähigkeit.
Die heute üblichere Maßangabe ist Tex und definiert 1 tex= 1gr je 1000m
Ist also nicht uninteressant zu wissen ob die Zahl Den oder Tex meint. Sonst wirds eventuell eine "Panzerweste" oder führt beim vergleichen in die Irre.Übrigens, eigentlich ist Cordura gar kein Material, sondern eine Marke.
Das Material das unter diesem Namen vertieben wird heißt eigentlich Nylon oder um es ganz auf die Spitze zu treiben Poliamid 6 (PA6)Grüße Oli
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Roberts ausführungen sind richtig.
Aber:BetrSichV
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.
(2) Diese Verordnung gilt auch für überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 2 Nummer 30 des Produktsicherheitsgesetzes, soweit es sich handelt um . uswAbs1 Will sagen das Du als Privatmann davon nicht betroffen bist.
Abs2 Verweist auf das Produktsicherheitsgesetz, also nachsehen für wen das nu wieder gilt.Hier der Text:
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.
(2) Dieses Gesetz gilt auch für die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können, mit Ausnahme der überwachungsbedürftigen Anlagen1.
der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen, soweit diese Fahrzeuge den Bestimmungen des Bundes zum Bau und Betrieb solcher Bahnen unterliegen,
2.
des rollenden Materials von Eisenbahnen, ausgenommen Ladegutbehälter, soweit dieses Material den Bestimmungen der Bau- und Betriebsordnungen des Bundes und der Länder unterliegt,
3.
in Unternehmen des Bergwesens, ausgenommen in deren Tagesanlagen.(3) Dieses Gesetz gilt nicht für
1.
Antiquitäten,
2.
gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung instand gesetzt oder wiederaufgearbeitet werden müssen, sofern der Wirtschaftsakteur denjenigen, an den sie abgegeben werden, darüber ausreichend unterrichtet,
3.
Produkte, die ihrer Bauart nach ausschließlich zur Verwendung für militärische Zwecke bestimmt sind,
4.
Lebensmittel, Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, Erzeugnisse menschlichen Ursprungs und Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen,
5.
Medizinprodukte im Sinne des § 3 des Medizinproduktegesetzes, soweit im Medizinproduktegesetz nichts anderes bestimmt ist,
6.
Umschließungen (wie ortsbewegliche Druckgeräte, Verpackungen und Tanks) für die Beförderung gefährlicher Güter, soweit diese verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen, und
7.
Pflanzenschutzmittel im Sinne des § 2 Nummer 9 des Pflanzenschutzgesetzes oder des Artikels 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1).Satz 1 Nummer 2 und 5 gilt nicht für die Vorschriften in Abschnitt 9 dieses Gesetzes.
(4) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht, soweit in anderen Rechtsvorschriften entsprechende oder weitergehende Vorschriften vorgesehen sind. Satz 1 gilt nicht für die Vorschriften in Abschnitt 9 dieses Gesetzes.Worauf ich damit hinweisen möchte:
Alle diese so gerne zitierten Gesetze wurden exlpizit für Gewerbetreibende jedlicher Form definiert.
Private Nutzung ist darin nicht erfasst. Daher lässt sich für Private Nutzung daraus auch schlich gar nichts ableiten weil per Definition in §1 ABS1 ausgeschlossen.Ich habe einen rechtlich griffigen Verweis auf die Vorschriften bei Nutzung durch Privatpersonen noch nirgends entdeckt. Aber eventuell kann mich ja jemand erleuchten ?
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Verstehe ich da was falsch?
Unter Punkt 6 wird definiert das diese Norm für Druckbehälter bis zu einem Maximalen Betriebsdruck von 30 Bar gilt.Für unsere Argonfläschlein also definitiv nicht zutreffend und somit unerheblich.
Zitat§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von neuen einfachen Druckbehältern auf dem Markt.
(2) Einfache Druckbehälter im Sinne dieser Verordnung sind serienmäßig hergestellte geschweißte Behälter,
1. die einem inneren Überdruck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt
sind,
2. die zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff bestimmt sind,
3. die keiner Flammeneinwirkung ausgesetzt werden,
4. deren drucktragende Teile und Verbindungen entweder aus
unlegiertem Qualitätsstahl oder aus unlegiertem Aluminium
oder aus nichtaushärtbaren Aluminiumlegierungen hergestellt
sind,
5. die entweder
a) durch einen zylindrischen Teil mit rundem
Querschnitt, der durch nach außen gewölbte oder flache
Böden geschlossen ist, wobei die Umdrehungsachse dieser
Böden der des zylindrischen Teils entspricht, oder
b) durch zwei gewölbte Böden mit gleicher
Umdrehungsachse gebildet werden,
6. deren maximaler Betriebsdruck höchstens 30 bar beträgt und
bei denen das Produkt aus diesem Druck und dem
Fassungsvermögen des Behälters (Druckinhaltsprodukt PS x V)
höchstens 10 000 bar x l beträgt,
7. deren niedrigste Betriebstemperatur nicht unter - 50 Grad C
liegt und
usw.....Selbiges gilt for die 87/404/EWG die in der genannten Fassung ohnehin irrelevant da völlig veraltet. Die neueste Fassung Stammt aus 2009 und die genannte aus 1987. Ist aber Wurscht da ebenfalls gemäß Definition "Einfacher Druckbehälter" nicht zutreffend.
Grüße bubble
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Eine kleine Randbemerkung noch zum Originalen Gehäuse:
Das Objektiv der Hero2 ragt etweas tiefer ins Gehäuse als bei der Hero.
Beim Einsatz der Aquapix Linse kann das dazu führen das die Aquapixlinse sozusagen von innen durch die Kammeralinse gesprengt wird.
Um dies zu verhindern wird ein Distanzring mitgeliefert der für den notwendigen Abstand zwischen den beiden Linsen sorgen soll.In meinem Fall hat das leider nicht funktioniert. Gesprengt bei 30m, geflutet, totalausfall. Im allgemeinen soll es aber wohl funktionieren bis 60m. Meine wurde erfreulicherweise kulant ersetzt.
Darüber hinaus bin ich recht sicher das dieser Effekt wieder eintritt. 7 Bar und 9 Bar sind für das Plaste-Gehäuse ein klarer Unterschied. Diesen zusätzlichen Druck der ja wie oben schon erwähnt den Gehäusedeckel tiefer ins Gehäuse presst und somit die Kammera weiter in richtung Gehäuselinse kann der weiche Distanzring wohl nicht mehr abfangen.Grüße bubble
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Keine aus der Du irgend etwas für dich brauchbares ableiten kannst.
Ohne jetzt die Herkunft genau angeschau zu haben ist das eine Liste die einfach nur Produkt, Hersteller/Ansprechpartner sowie Spezifikationen und Freigaben für das Produkt enthält. Das würde ich in die Richtung Offshore/Marine schubsen.
Grüße bubble
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Hi,
zum Thema Harnes gibt es hier einen klasse Thread.
Da steht genau drin wie du dir so ein Dingens selber zusammen bauen kannst.Fals es dich zufällig an den Bodensee verschlägt kann ich dir Probetauchen mit beiden Varianten anbieten. Hab sowohl Pro QD wie auch Monoflaschenwing in meinem Fundus. Must also wohl mal ein langes Wochenende planen
Hier findest Du ein wenig Infomaterial zu kompletten Wing Sets. Da kannst Du dir selber ein Bild machen was Du brauchst und was es kostet.
Grüße bubble
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sehr schön Jungs,
dann ist hiermit der gekaperte Thread wieder freigegeben für das Ursprungsthema. :zwille:Grüße bubble
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Hi,
ich hab so eines irgendwo im Keller rumliegen. Ist noch ein überbleibsel vergangener Tage :).
Deine Frage kann dir aber keiner wirklich zutreffend beantworten der dich nicht live im Jaket vor sich stehen hat.
Meine Frau tauchte das Ding in Gr S. Das Gewicht stimmt, sie ist nur ca 15 cm größer. Ihr ists mit Trocki recht eng. Ein M wäre bei Ihr besser. Das hat aber leider auch keine echte Aussagekraft für dich. Ich sag nur Unterzieher? Körbchengröße ? Brustweite?
Das S kann reichen, oder eben auch nicht. Da hilft nur anprobieren, möglichst mit Trocki und Unterzieher, dann weißt Du obs passt.Aber, bevor Du das kaufst.... es ist gut, kein Thema... denk trotzdem mal über die alternative Monoflaschenwing und Backplate nach. Die Bewegungsfreiheit ohne störendes Jacketmaterial im Frontbereich ist um längen besser, der Wasserlage hilft es auf die Sprünge, und mir der Größe wirst Du nie wieder hadern müssen, die Bebänderung lässt sich beliebig einstellen.
Grüße bubble
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Sir Feivel
das kannst Du nicht nur bei der Androidversion nicht, sonder das geht bei einem Blasenmodell gar nicht. Liegt einfach daran das es keine Gradienten gibt und sie beim Blasenmodell auch nicht gebraucht werden.
Die Infos aus deinem Bekanntenkreis sind in dieser Form übrigens für die Tonne. Wenn keiner der Kammeraden in der Lage ist dir zu erklären weshalb es beim Blasenmodell keine Gradienten gibt dann haben sie schlicht die Grundlagen noch nicht verstanden.Da ich den Thread aber nicht kapern möchte schlage ich vor Du schickst mir mal ne PM wenn Du mehr wissen möchtest.
Grüße bubble
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Jep, hat mich jetzt auch schon zwei mal erwischt.
Da muss wohl der .Michl mal nen Blick drauf werfen.